Staatsbeitrag um 3 Mio. kürzen
Von Günther Fritz
Im Juni 2009 beschlossen 14 Abgeordnete bei 25 Anwesenden, den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von 52 Mio. Franken im Jahr 2009 um 5 Mio. auf 57 Mio. Franken für das Bemessungsjahr 2010 zu erhöhen. Vom Antrag des FBP-Abgeordneten Wendelin Lampert, den staatlichen Zuschuss bei 52 Mio. Franken zu belassen, wollte die Mehrheit des Landtags vor einem Jahr noch nichts wissen. Ebenso wenig Gehör wurde dem Vorschlag der VU-Abgeordneten Diana Hilti geschenkt, den Beitrag angesichts der negativen Finanzaussichten lediglich um 2,5 Mio. Franken anzuheben.
Im Mai hatte sich der Landtag mit dem von Regierungsrätin Renate Müssner vorgelegten 400-seitigen Gesundheitsbericht zu befassen. Um das stetige Kostenwachstum im Gesundheitswesen einzubremsen, empfiehlt die Regierung in diesem Bericht, die Staatsbeiträge um jährlich mindestens 3 Mio. Franken zu kürzen. Somit sollen sie im Jahr 2015 auf einem Niveau von 42 Mio. Franken zu liegen kommen. Ganz im Sinne dieser Empfehlung macht die Regierung nun ernst und beantragt beim Landtag, in einem ersten Schritt den Staatsbeitrag für das Jahr 2011 um 3 Mio. Franken zu kürzen.
Generelle Prämienverbilligung
Die Durchschnittsprämie für die Versicherten stieg vom Jahr 2009 auf 2010 um 3,4 Prozent. In der Periode 2005–2010 betrug die Wachstumsrate der Prämien jährlich 3,2 Prozent, während die Kosten in der Grundversicherung in den Jahren 2004–2009 um durchschnittlich 5,7 Prozent gewachsen sind. Die Differenz zwischen dem Kosten- und dem Prämienwachstum wurde über die Erhöhung von Staatsbeiträgen finanziert. Gäbe es in Liechtenstein keinen Staatsbeitrag an die OKP-Kosten einschliesslich Spitalfinanzierung, so hätte die Versichertengemeinschaft im Jahr 2009 im Durchschnitt eine Monatsprämie von 436 Franken statt 231 Franken – das sind pro Monat 205 Franken mehr – zahlen müssen.
Nagelprobe für den Landtag
Mit einem Anteil von 34,8 Prozent stellen die Spitalkosten (ambulant und stationär) mit einem Betrag von 47,2 Mio. Franken die grösste Kostengruppe dar. Die ambulanten Arztkosten (ohne Medikamente) folgen mit einem Anteil vom 25,3 Prozent (34,3 Mio. Franken) als zweitgrösste Kostengruppe. Für Medikamente von Ärzten wurden 19 Mio. Franken verrechnet, also total 53,3 Mio. Franken für Arztleistungen. Ende Juni hat sich der Landtag mit den konkreten Sparanträgen der Regierung zu befassen.
In einem der Anträge heisst es, der Landtag wolle die Regierung beauftragen, «die nötigen gesetzlichen Anpassungen für sozialverträgliche Reduktionen der Subventionen im Krankenversicherungsbereich um 23 Mio. Franken bis 2015 vorzulegen». Man darf gespannt sein, ob der Landtag im Gegensatz zum Beschluss vor einem Jahr diesmal bereit ist, mit der Kürzung des Staatsbeitrags an die OKP-Kosten um 3 Mio. Franken den ersten konsequenten Schritt zur Behebung des strukturellen Defizits zu setzen.
ausgewogen2015.li
Wie Regierungschef Klaus Tschütscher in seinem Brief an die gesamte Bevölkerung festhält, kann das Sparziel von jährlich 160 Mio. Franken nur gemeinsam mit der gesamten Bevölkerung erreicht werden. Alle Einwohnerinnen und Einwohner werden im Schreiben des Regierungschefs dazu ermuntert, ihre persönlichen Ideen zur Entlastung und Optimierung des Staatshaushaltes der Regierung unter www.ausgewogen2015.li mitzuteilen.
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