Staat zahlt mehr als Versicherte
Die obligatorische Krankenversicherung (OKP) gewährt allen in Liechtenstein wohnhaften oder erwerbstätigen Personen Zugang zur medizinischen Versorgung. Sie deckt ambulante wie stationäre Behandlungen, verordnete Medikamente und Hilfsmittel, Krankentransporte, Physiotherapien, Laborleistungen, die Kosten für Behandlung sowie Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals und so weiter. Um alle diese Leistungen decken zu können, kassierte die OKP im vergangenen Jahr 138,9 Millionen Franken an Prämien und Staatsbeiträgen.
Versicherte, Arbeitgeber, Staat
Diese fast 140 Millionen Franken ruhen in Liechtenstein auf vier Säulen, wie aus dem Gesundheitsbericht der Regierung und Angaben des Amts für Gesundheit hervorgeht.
Die Versicherten selbst haben im vergangenen Jahr 54,1 Millionen an Prämien entrichtet (siehe Grafik). Hinzu kommen 20 Millionen Franken, welche bei Arbeitnehmern die Arbeitgeber bezahlt haben. Bei hundertprozentiger Erwerbstätigkeit ist dies jeweils die Hälfte des OKP-Beitrags.
Der Staat wiederum beteiligt sich auf zwei Arten an den OKP-Beiträgen. 5,8 Millionen entrichtete das Land im Jahr 2009 in Form einer Sozialleistung an Beiträgen zur Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte, welche die festgelegten Voraussetzungen bezüglich der Höhe ihres steuerbaren Erwerbs erfüllen.
Der Löwenanteil vonseiten der öffentlichen Hand entfiel aber auf den OKP-Staatsbeitrag in Höhe von 59 Millionen Franken. Diese Summe setzt sich wiederum zusammen aus 52 Millionen für alle Versicherten und sieben Millionen für die Prämienbefreiung von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren.
Viel Geld für Zusatzversicherungen
«Von den Prämienzahlungen an die OKP werden rund 40 Prozent oder 54 Millionen Franken von den Versicherten getragen, 60 Prozent oder rund 85 Millionen Franken werden vom Staat oder vom Arbeitgeber geleistet», fasst Gesundheitsministerin Renate Müssner diese Zahlen zusammen.
Gleichzeitig wendeten die Versicherten aber zusätzlich mehr als 36 Millionen Franken für freiwillige Zusatzversicherungen auf. «Während über die Grundversicherung (OKP) die notwendigen medizinischen Leistungen abgedeckt sind, werden über freiwillige Versicherungen zur Hauptsache die freie Arztwahl oder die Hotellerie bei einem Spitalaufenthalt finanziert», erläutert Renate Müssner.
In der Schweiz hingegen würden die Prämien für die OKP nicht vom Staat subventioniert, auch der Arbeitgeber beteilige sich nicht an diesen Kosten.
«Die Versicherten in der Schweiz haben daher einen wesentlich höheren Beitrag der Prämienzahlungen in der OKP zu übernehmen, sodass dort wesentlich weniger Versicherte eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, ohne dass sie dabei auf eine notwendige medizinische Leistung verzichten müssten», weist die Gesundheitsministerin auf mögliches Sparpotenzial für in Liechtenstein versicherte Personen hin. (hb)
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