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Selbstfinanzierung für Glaubensgemeinschaften

Die römisch-katholische Kirche soll ihre bisherige privilegierte Stellung in Liechtenstein als «Landeskirche» verlieren. Auch für sie soll wie für die anderen Glaubensgemeinschaften künftig der Grundsatz der Selbst-­finanzierung gelten.


Vaduz. – Nach dem Vernehmlassungsentwurf der Regierung Hasler vom Juni 2008 handelt es sich um einen neuen Anlauf zur Trennung von Staat und Kirche, den die Regierung Tschütscher heute unternimmt. Wie Regierungschef Klaus Tschütscher anlässlich des Mediengesprächs vom Mittwoch in Vaduz ausführte, enthielt die erste Vernehmlassungsvorlage Vorschläge für eine sehr umfassende Abänderung der Verfassung sowie je eine Vorlage zu einem Religionsgesetz und einem Gesetz über die Finanzierung der Religionsgemeinschaften.

Umstrittene Lösungsvorschläge

Verschiedene Themen der Vorlage waren in der Vernehmlassung sehr umstritten, wie beispielsweise die Frage, ob die Neuordnung des Staatskirchenrechts über ein Religionsgesetz oder ein Konkordat erfolgen sollte, oder die Frage der Finanzierung der Religionsgemeinschaften. Aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen hat die Regierung die erste Vernehmlassungsvorlage noch einmal von Grund auf überarbeitet. Deshalb habe sich die Regierung dazu entschlossen, die aktuelle Vorlage einem neuerlichen Vernehmlassungsprozess zuzuführen.

Der Staat verhält sich neutral

Im aktuellen Vernehmlassungsentwurf, den Regierungschef Klaus Tschütscher am Mittwoch der Öffentlichkeit präsentierte, geht es um eine schlanke Verfassungsänderung und die Schaffung eines Glaubensgemeinschaftengesetzes, in welchem auch die Kirchenfinanzierung geregelt wird. «Der Staat erkennt die Kirchen und Glaubensgemeinschaften als ihrem Wesen nach unabhängige Institutionen an. Er darf daher nicht in ihre inneren Verhältnisse eingreifen», beschrieb der Regierungschef das geplante Trennungssystem, das durch das Gebot weltanschaulich-religiöser Neutralität zu ergänzen sei.
Im Gegensatz zur ersten Vorlage sieht der aktuelle Entwurf nur punktuelle Anpassungen der Verfassung vor. Die Ausgestaltung der Beziehungen des Staates zu den Glaubensgemeinschaften erfolgt dagegen zur Gänze auf Gesetzesebene. So steht es im neuen Gesetz allen Glaubensgemeinschaften gleichsam offen, sich öffentlich anerkennen zu lassen. «Einzig die römisch-katholische Kirche geniesst hier eine besondere Stellung, indem ihr Status als öffentlich-rechtlich anerkannte Glaubensgemeinschaft bereits im Gesetz festgeschrieben wird», erklärte der Regierungschef. (güf)

Mehr in der heutigen Print- und Online-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterland».





 

 

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