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Schwangerschaftsabbruch soll neu geregelt werden

Mit der Abschaffung des Weltrechtsprinzips, der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs durch die Schwangere (unter bestimmten Voraussetzungen) und zusätzlichen Rechtfertigungsgründen für den Schwangerschaftsabbruch, will die Regierung das nach wie vor ungelösten Schwangerschaftskonflikten in Liechtenstein angehen.

Vaduz. - Der Landtag hatte im November 2012 ein Postulat von Pepo Frick (Freie Liste) an die Regierung überwiesen. Die Regierung hat zur Prüfung von Möglichkeiten, die Situation von Frauen im Schwangerschaftskonflikt zu verbessern und zur Klärung möglicher Anpassungen im Strafrecht eine parteiübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen Bericht betreffend möglicher Umsetzungsmöglichkeiten ausgearbeitet hat. Basierend auf den Grundlagen dieses Berichtes und eines durch die Regierung zwischen den Ministerien durchgeführten internen Konsultationsverfahrens hat die Regierung die nun vorliegende Postulatsbeantwortung verfasst, wie am Dienstag mitgeteilt wurde.

Mehrere Massnahmen

«Mit dieser Postulatsbeantwortung werden unter anderem die Abschaffung des Weltrechtsprinzips, die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs durch die Schwangere (unter bestimmten Voraussetzungen), zusätzliche Rechtfertigungsgründe des Schwangerschaftsabbruchs (z.B. in Fällen von Vergewaltigung) und die verstärkte rechtliche Absicherung für ergebnisoffene Beratung vorgeschlagen. Die für den Straf- und Zivilrechtsbereich vorgeschlagenen Änderungen werden in einem separaten Bericht konkretisiert, welcher voraussichtlich im Juni in eine kurze Vernehmlassung geschickt wird», wird Justizminister Thomas Zwiefelhofer in der Mitteilung zitiert. Weitere begleitende Massnahmen, wie zum Beispiel die Erleichterung des Zugangs zu in- und ausländischen Beratungsangeboten oder familienpolitische Begleitmassnahmen, werden durch das Ministerium für Gesellschaft vertieft geprüft. (ikr)

 

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