Schluss mit Schwarzgeld für Briten in Liechtenstein
Das am Dienstag in Vaduz vom Liechtensteiner Regierungschef Klaus Tschütscher und dem britischen Minister Stephen Timms unterschriebene Abkommen sieht von 2010 bis 2015 Spezialkonditionen vor, wenn britische Kunden des Finanzplatzes nicht deklarierte Gelder dem Fiskus melden.
Briten sollen bei der Deklaration unversteuerter Gelder in ihrem Heimatland von einer verkürzten Frist zur Bemessung von Steueransprüchen profitieren können. Vorgesehen ist zudem die Möglichkeit einer Pauschalsteuer, wie die Regierung in Vaduz mitteilte.
Das Abkommen könnte der britischen Steuerbehörde zufolge etwa 5000 Personen betreffen, die insgesamt bis zu 2,5 Milliarden Euro in Liechtenstein verborgen halten.
«Ein guter Tag für Liechtenstein»
Regierungschef Tschütscher sprach bei der Unterzeichnung des ersten Abkommens dieser Art von einem «guten Tag für Liechtenstein und einem grossen Schritt für den Finanzplatz». Kooperation und Transparenz in Steuerfragen seien ein wichtiges Element der Neuausrichtung der Finanzplatz-Politik Liechtensteins.
Gewinner seien das Vereinigte Königreich, der liechtensteinische Finanzplatz und dessen britische Kundinnen und Kunden: Eine «win-win-win»-Situation, sagte Tschütscher.
Das Verstecken von Steuergeldern werde weltweit nicht mehr akzeptiert, erklärte der britische Minister Stephen Timms. Liechtenstein übernehme eine Vorreiterrolle und nehme Entwicklungen vorweg, die von Banken weltweit Schritt für Schritt erkannt würden.
Ab 2015 Nachweis nötig
Mit dem bilateralen Abkommen fahren Briten mit Geldern im Fürstentum laut der Liechtensteiner Regierung besser als bei der auf September angekündigten britischen Steueramnestie. Im Gegenzug verpflichtete sich das Fürstentum zur Steuerkonformität britischer Kunden.
Steuerkonformität bedeutet, dass Briten ab 2015 in Liechtenstein nachweisen müssen, dass ihre Gelder beim Finanzamt gemeldet sind. Verlangen Banken oder Treuhänder keinen solchen Nachweis, können sie dafür bestraft werden.
Sichergestellt ist im Abkommen, dass zu keinem Zeitpunkt Kundendaten aus dem Fürstentum an ausländische Steuerverwaltungen abgegeben werden, wie es bei der Stabsstelle für Kommunikation hiess.
Treuhänder gegen Abkommen
Abgelehnt wird das Abkommen von der Liechtensteinischen Treuhändervereinigung. Sie kritisiert, dass ab 2015 von Finanzdienstleistern verlangt wird, den Status von britischen Kunden aktiv abzuklären.
Kunden in ein Verfahren zu zwingen oder eine Kundenbeziehung zu beenden, widerspreche dem Verständnis einer vertrauensvollen Kundenbeziehung, teilte die Treuhändervereinigung mit.
Keine Opposition kommt vom Liechtensteiner Bankenverband. Der Verband könne mit dem Abkommen leben, sagte Geschäftsführer Michael Laube. Für die britische Kundschaft schaffe das Abkommen Klarheit und Rechtssicherheit.
Mehrere Vereinbarungen
Liechtenstein hat bisher mit den USA einen Vertrag über den Steuerinformationsaustausch abgeschlossen, ein gleiches Abkommen mit Deutschland ist paraphiert. Paraphiert ist ebenfalls ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg.
Noch nicht unter Dach ist das Betrugsbekämpfungsabkommen mit der EU. Das Fürstentum hat sich Mitte März nach Druck von aussen wie auch die Schweiz zur Kooperation in Steuerangelegenheiten bekannt und will Amtshilfe nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung leisten. (sda/güf)
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