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Ruggell reicht vorläufig keine Beschwerde ein

Das Rauchverbot auf dem Schellenberger Dorfplatz gilt nur für das Schulareal, nicht für den gesamten Aussenbereich. Diese Entscheidung könnte auch auf andere Gemeinden auswirkungen haben.

Schellenberg/Ruggell. – Ähnliche Probleme mit der Auslegung des Tabakpräventionsgesetzes wie in Schellenberg gibt es auch in Ruggell. Dort fordert das Amt, dass der gesamte Aussenbereich des Gemeindesaals und des Musikhauses als rauchfrei deklariert werden, weil die Primarschule und der Spielplatz daran angrenzen. Selbst Ausnahmen für bestimmte Anlässe werden vom Amt nicht toleriert. Trotz dem Erfolg Schellenbergs vor der Beschwerdekommission wird, Ruggell vorläufig jedoch nicht reagieren. «Wir werden abwarten wie der Entscheid neu umgesetzt wird», sagt Ernst Büchel, Vorsteher der Gemeinde Ruggell. (jgr)

Mehr in der Print- und Online-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands» vom Mittwoch.

 

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