Regierung verteidigt Geschäftsgebaren
Vaduz. - Mehrere Landtagsabgeordneten wollten Klarheit schaffen, welche Aufgaben wirklich zu den Kernaufgaben von Staatsunternehmen gehören bzw. inwieweit diese Praxis fortgesetzt oder allenfalls auch korrigiert werden soll. In ihrer Postulatsbeantwortung kommt die Regierung zum Schluss, dass die Abgrenzung der so genannten Aufgaben der Grundversorgung von den weiteren Geschäftsbereichen der Unternehmen nicht sehr einfach bzw. auch nicht vollständig möglich ist, da die Grenzen in diesem Bereich fliessend sind.
Grundversorgung nicht rentabel
Weiters stellt sich heraus, dass die zur Verfügungstellung von reinen Grundversorgungsleistungen meist defizitär ist und die staatlichen Unternehmen sich in erweiterten Geschäftsbereichen engagieren, um insgesamt positive Deckungsbeiträge zu generieren. Die im Postulat unterstellte Quersubventionierung der verschiedenen Geschäftsbereiche findet somit in entgegen gesetzter Richtung statt. Wie die verschiedenen Unternehmen ausführen, müsste der Staat bei einer Beschränkung auf reine Grundversorgungsaufgaben deren Bereitstellung mit neuen bzw. höheren Staatsbeiträgen unterstützen.
Wichtige Arbeitgeber und Lehrlingsausbildner
Zudem hält Wirtschaftsminister Martin Meyer laut Mitteilung von Donnerstag fest: «Die staatlichen Unternehmen sind keine unbedeutenden Arbeitgeber und tragen einen wesentlichen Beitrag zur Lehrlingsausbildung bei.» Auch in diesem Bereich müsste wohl mit einem merklichen Rückgang gerechnet werden, würde man die Tätigkeiten der staatlichen Unternehmen auf ein reines Grundversorgungsangebot reduzieren. (pafl)
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Martin Meyer