Regierung stellt Eignerstrategien vor
Vaduz. - «Mit der Gesetzesänderung wurde gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, der Regierung verbindliche Aufträge zur Festlegung oder Änderung von Eigner- oder Beteiligungsstrategien zu erteilen, womit der Landtag im Einzelfall gezielt und verbindlich Einfluss auf die Entwicklung eines öffentlichen Unternehmens nehmen kann», sagte Regierungschef Klaus Tschütscher bei einer Medienkonferenz in Vaduz. Die Festlegung von Eigner- und Beteiligungsstrategien bleibt somit im Verantwortungsbereich der Regierung, während dem Landtag über sein Verwaltungskontrollrecht die Möglichkeit einer transparenten Mitwirkung eingeräumt wird.
Aus Sicht der Regierung ist damit gewährleistet, dass sie ihre verfassungsrechtliche Aufgabe der Oberaufsicht über die öffentlichen Unternehmen erfüllen kann. Die Regierung sieht in den Eigner- und Beteiligungsstrategien das wohl wichtigste Instrument der Exekutive, um diese Aufgabe gezielt und effizient wahrzunehmen.
Drei Strategien noch offen
Die Eignerstrategien für Liechtenstein Marketing sowie für die Telecom Liechtenstein wurden von der Regierung noch nicht erlassen und können dem Landtag somit noch nicht zur Kenntnis gebracht werden. Für das Liechtensteinische Landesspital besteht hingegen bereits eine Eignerstrategie, welche jedoch aufgrund der aktuellen Debatte über die zukünftige Ausrichtung des Landesspitals möglicherweise Anpassungen erfahren wird und dem Landtag deshalb zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden soll. (ikr)
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