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Regierung behält sich Rechtsmittel vor

Falls die Vorarlberger Landesregierung an der Tunnelspange Feldkirch-Zentrum nach Tisis festhalten wird, will die Regierung in Vaduz entsprechende Rechtsmittel im Rahmen des UVP-Verfahrens und der Alpenkonvention ergreifen.

Von Günther Fritz

Vaduz - Regierungschef-Stellvertreter und Verkehrsminister Martin Meyer hielt bei der gestrigen Präsentation des Positionspapiers zur «Verkehrsplanung Feldkirch Süd» unmissverständlich fest, dass sich die Regierung in Vaduz gegen den Bau der Tunnelspange zur Staatsgrenze auf rechtlichem Wege wehren würde: «Dann wird die Regierung Parteistellung im UVP-Verfahren beantragen und den Einsatz weiterer Rechtsinstrumente – zum Beispiel im Rahmen der Alpenkonvention – prüfen, um die Interessen Liechtensteins zu wahren.»

Nicht bereit für A13-A14-Spange

Wie die Regierung in ihrem Positionspapier ausführt, wird die ursprüngliche Amtsvariante «Letzetunnel» aufgrund des Ergebnisses des «konsensorientierten Planungsprozesses» nun definitiv nicht realisiert. Damit komme auch die von Liechtenstein stets abgelehnte hochrangige Verbindung zwischen der österreichischen und schweizerischen Autobahn über das Hoheitsgebiet Liechtensteins nicht zum Tragen. Die Regierung hält in diesem Zusammenhang fest, dass eine grossräumige Lösung des überregionalen Transitverkehrs nördlich von Feldkirch erfolgen soll. Liechtenstein werde jedenfalls auf dem eigenen Territorium keine hochrangige Verbindung der beiden Autobahnen A13 und A14 realisieren. Die Position Liechtensteins deckt sich mit jener von Umweltschützern, namentlich mit jener des Komitees «Stopp Transit A13». Das Komitee wehrt sich seit Jahren gegen eine Verbindung der A13 mit der A14, weil es befürchtet, dadurch würden die Schleusen für Lastwagen auf die San Bernardino-Achse geöffnet.

 

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