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Quellfassung «Bleika» wird geschützt

Die Regierung hat die Verordnung zum Schutze der Quellfassungen «Bleika» in der Gemeinde Triesenberg auf der Grundlage des Gewässerschutzgesetzes erlassen.

Vaduz. – Die Gemeinde Triesenberg hat in den vergangenen Jahren
umfangreiche hydrogeologische Abklärungen durchgeführt, um die
Schutzzonen für die von der öffentlichen Wasserversorgung Triesenberg genutzten Quellfassungen zu bestimmen. Gestützt auf diese Fachgutachten wurde die Verordnung zum Schutze der Quellfassungen «Bleika» und der Umgrenzungsplan für die Schutzzone ausgearbeitet. In den Schutzzonen sind bestimmte Handlungen eingeschränkt oder verboten. Die Aufsicht über die Schutzzonen obliegt dem Amt für Umweltschutz. (pafl)
 

 

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