Provoziert der Landtag Prämienerhöhungen?
Herr Marxer, wie beurteilen Sie die vom Landtag beschlossene Reduktion des Staatsbeitrags an die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) für das Jahr 2013 von 54 auf 52 Mio. Franken?
Donat P. Marxer, Präsident des Liechtensteinischen Krankenkassenverbands (LKV): Wir haben die vom Landtag beschlossene Reduktion des Staatsbeitrages an die Kosten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung der Versicherten für das Jahr 2013 zur Kenntnis genommen. Wir bedauern, dass der Landtag nicht auf den Antrag der Regierung, den Staatsbeitrag für das Bemessungsjahr 2013 auf 54 Mio. Franken zu belassen bzw. festzulegen, eingegangen ist. Die Höhe des Staatsbeitrages ist die bestimmende Grösse für die Festsetzung der Versicherungsprämien. Allein schon die Einfrierung des Staatsbeitrages auf jetzt 54 Mio. Franken bewirkt eine zusätzliche Prämienerhöhung, da der vom Staat nicht übernommene Anteil der Kostenentwicklung im Rahmen des Staatsbeitrages durch die Prämienerhöhung zusätzlich aufgefangen werden muss. Die vom Landtag beschlossene Reduktion von 2 Mio. Franken wird die Prämiensituation zusätzlich verschärfen.
Weshalb ist diese Reduktion durch einen Reservenabbau ohne Prämienerhöhung nicht machbar, wie sich das die Mehrheit des Landtags vorstellt?
Im langjährigen Durchschnitt ergibt sich im Gesundheitswesen eine Kostensteigerung von ca. 5 Prozent. Darunter gibt es Jahre mit Ausreissern von 8 und 10 Prozent. In solchen Jahren kann die Krankenversicherung, sofern ein Reservenüberhang besteht, diesen zur Dämpfung der Prämienerhöhung einsetzen. Die Reduktion des Staatsbeitrages durch Reservenabbau und ohne Prämienerhöhung zu finanzieren ist schlichtweg nicht möglich.
Was bedeutet dies für die Reserven über den 1. Januar 1014 hinaus, an dem allenfalls die KVG-Revision in Kraft treten wird?
Die im Rahmen der in 1. Lesung behandelte KVG-Revision, mit welcher die Eigenverantwortung gestärkt (Erhöhung der Kostenbeteiligung der Versicherten) und eine entsprechende prämienneutrale Reduktion des Staatsbeitrages umgesetzt werden sollen, ist noch nicht in Kraft. Mit der vorgesehenen KVG-Revision soll erreicht werden, dass die Reduktion des Staatsbeitrages allein keine Prämienerhöhung bewirkt. Durch die jetzt erfolgte einseitige Herabsetzung des Staatsbeitrages kann dieses Ziel nicht erreicht werden. (güf)
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