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Problem benennen und Massnahmen ergreifen

Sexistische Sprüche können als sexuelle Belästigung gelten. Die Regierung hat kürzlich Reglemente zu sexueller Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz verabschiedet und zeigt damit, dass beides bei der Landesverwaltung nicht toleriert wird.

Vaduz. – «Fälle von sexueller Belästigung und Mobbing in der Landesverwaltung gab und gibt es», sagt Regierungschef Klaus Tschütscher. Die Regierung nimmt das Thema ernst und möchte die Persönlichkeit der Staatsangestellten ausreichend schützen. Daher hat sie kürzlich Reglemente zu sexueller Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz verabschiedet, die von der Arbeitsgruppe zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann in der Landesverwaltung initiiert wurden. Die Reglemente sind notwendige Massnahmen zur Umsetzung des Personalgesetzes und des Gleichstellungsgesetzes, heisst es in einer Pressemitteilung der Regierung. (jak)

Mehr in der heutigen Print- und Online-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands».

 

 

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