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Pokern: Glück oder Geschicklichkeit?

Pokerrunden um Geld sollen legalisiert werden. Deshalb soll der Gesetzgeber Poker künftig als Geschicklichkeits- und nicht als Glücksspiel einstufen.

Der Nationalrat hat den Bundesrat am Mittwoch beauftragt, Pokerspiele im Freundeskreis zu legalisieren. Obwohl nach Ansicht des Bundesrats das «gelegentliche Glücksspiel um Geld im Familien- und Freundeskreis» nicht verboten ist, befürwortete der Rat eine Motion von Lukas Reimann (SVP/SG).

Pokern sei nicht nur eine Frage des Glücks. Der Erfolg hänge auch von Geschicklichkeitsfaktoren, mathematischen Chancenabwägungen und Psychologie ab, erklärte Reimann, der seinen Vorstoss mit der in den letzen Jahren stark gestiegenen Popularität des Pokers begründete.

Private Pokerrunden jetzt schon legal

Er forderte, dass der Gesetzgeber Poker künftig als Geschicklichkeits- und nicht als Glücksspiel einstuft. Damit würden die privat durchgeführten Pokerrunden aus der Illegalität herausgeführt.

Wie Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf erklärte, sind private Pokerrunden schon heute legal. Der Bundesrat habe in der Botschaft zum Spielbankengesetz das gelegentliche Glücksspiel um Geld in der Familie oder unter Freunden von dem Verbot ausgenommen.

Nur konzessionierte Spielbanken

Strafbar sei hingegen die Organisation und der gewerbsmässige Betrieb von Glücksspielen ausserhalb von Spielbanken. Um Geld gespielt werden darf abgesehen von den Spielen im Familien- oder Freundeskreis in der Regel nur in konzessionierten Spielbanken.

Es bestehe somit kein Handlungsbedarf, argumentierte Widmer-Schlumpf. Der Nationalrat sah dies anders und hiess die Motion Reimanns mit 94 gegen 76 Stimmen bei sieben Enthaltungen gut. Der Vorstoss muss nun noch vom Ständerat beraten werden.
(sda)

 
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