­
­
­
­

Planungssicherheit für Gemeinden

Mit 17 Stimmen bei 25 Anwesenden hat der Landtag gestern beschlossen, den Faktor (k) zur Bestimmung des Mindest­finanzbedarfs für die Finanzausgleichsperiode 2012?2015 im Rahmen des Gesamtpakets im März 2011 festzulegen

Vaduz. – Die 17 Ja-Stimmen setzten sich aus den 13 Stimmen der VU, der FL-Stimme sowie aus 3 FBP-Stimmen zusammen. Vonseiten der FBP-Fraktion – insbesondere von Fraktionssprecher Johannes Kaiser und dem FBP-Abgeordneten Elmar Kindle – wurde erneut Kritik laut, wonach der Faktor (k) noch in diesem Jahr festgelegt werden müsse, ansonsten der Landtag nicht verfassungskonform handle. Nach den Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes muss die Regierung ihren Vorschlag zur Festsetzung der Höhe des Mindestfinanzbedarfs, des sogenannten Faktors (k), als wesentliche und variable Grösse des Finanzausgleichssystems dem Landtag im zweiten Jahr vor Beginn einer neuen Vierjahresperiode unterbreiten. Diese beginnt im Jahr 2012, womit das laufende Jahr 2010 eben dieses zweite Jahr vor dem neuen Periodenbeginn darstellt. (güf)

 

Schlagwörter

Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Ähnliche Artikel

AboForum
24.03.2025
AboRede des Alterspräsidenten
Alterspräsident Erich Hasler (DpL) widmete seine Eröffnungsrede den Lehren aus der Coronapandemie und der Digitalisierung.
11.04.2025
Wettbewerb
Diverse Preise des Liechtensteiner Eishockey Nationalteams zu gewinnen
Eishockey Liechtenstein
Umfrage der Woche
Wie finden Sie den neuen Standort des «Astronauten»-Kunstwerks im Städtle?
­
­