Partnerschaftsgesetz von Regierung verabschiedet
Vaduz. – Gleichgeschlechtliche Paare haben heute in Liechtenstein grundsätzlich die gleiche Rechtsstellung wie unverheiratete heterosexuelle Paare. Im Gegensatz zu diesen haben sie allerdings keine Möglichkeit, ihrer Gemeinschaft einen gesetzlich geregelten Rahmen zu geben. Deshalb soll die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare eingeführt werden. Die Vorlage lehnt sich dem schweizerischen Partnerschaftsgesetz an.
Die Eintragung begründet eine Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Die beiden eingetragenen Partnerinnen oder Partner haben einander Beistand zu leisten und Rücksicht aufeinander zu nehmen. Sie haben gemeinsam nach ihren Kräften für den gebührenden Unterhalt der Gemeinschaft zu sorgen. Über die gemeinsame Wohnung kann nur zusammen verfügt werden. Die eingetragenen Partnerinnen oder Partner haben sich gegenseitig Auskunft über Einkommen, Vermögen und Schulden zu geben.
Im Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht, in der beruflichen Vorsorge, im Ausländer- und Einbürgerungsrecht, im Steuerrecht sowie im übrigen öffentlichen Recht sollen die eingetragenen Paare den Ehepaaren gleichgestellt werden.
Ein wesentlicher Unterschied zur Ehe besteht allerdings darin, dass die Adoption eines Kindes und die Anwendung von fortpflanzungsmedizinischen Verfahren nicht zulässig sind. Folglich gibt es keine gemeinsamen Kinder in der eingetragenen Partnerschaft. Darüber hinaus bleibt die Namensgebung unberührt, sodass ein gemeinsamer Nachname nicht gestattet wird.
Eine mehrfache eingetragene Partnerschaft soll wie eine mehrfache Ehe unter Strafe gestellt werden. Zudem kann eine verheiratete Person keine Partnerschaft eintragen lassen, und eine eingetragene Partnerin oder ein eingetragener Partner kann keine Ehe eingehen.
Mit dem Partnerschaftsgesetz soll ein wichtiger Beitrag zur Überwindung der gesellschaftlichen Tabuisierung und Diskriminierung von Homosexualität geleistet werden. Liechtenstein ist das einzige deutschsprachige Land, welches die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare nicht kennt. In der Schweiz, in Österreich und in Deutschland wurde diese Diskriminierung von homosexuellen Paaren durch die Möglichkeit eingetragener Partnerschaften bereits aufgehoben. (pafl)