Partnerschaftsgesetz: Nur schwacher Widerstand
Vaduz. – Wird in den nächsten 30 Tagen kein Referendum ergriffen, können sich homosexuelle Paare ab dem 1. September dieses Jahres eintragen lassen. Damit wären sie im Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht, in der beruflichen Vorsorge, im Ausländer- und Einbürgerungsrecht, im Steuerrecht sowie im übrigen öffentlichen Recht den Ehepaaren gleichgestellt. Dies hat der Landtag am Mittwoch einstimmig beschlossen, auf Antrag der VU-Abgeordneten Diana Hilti wurde das Inkrafttreten des Gesetzes sogar vom 1. Januar 2012 auf den 1. September 2011 vorgezogen.
Erfreut über eindeutiges Resultat
Daniel Seger, Präsident des Vereins FLay, zeigt sich hocherfreut über das eindeutige Resultat. «Ich bin überglücklich und erleichtert», sagte er gestern auf Anfrage. Bei der ersten Lesung im Dezember sei er positiv überrascht gewesen, dass das Partnerschaftsgesetz grundsätzlich von allen Abgeordneten begrüsst wurde. Lediglich über eine klarere Abgrenzung zur Ehe wurde diskutiert. «Der Landtag hat mit diesem Entscheid ein klares Zeichen gesetzt», so Seger. (ah)
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