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Nikolaus Frick wird Klage beim STGH einreichen

Nikolaus Frick lässt das Gutachten, welches seine Initiative als verfassungswidrig beurteilt, nicht auf sich sitzen. Er wird das Rechtsmittel ergreifen und sich an den Staatsgerichtshof mit einer Klage wenden.

Vaduz. ? Er begründet sein Vorhaben damit, «dass das Gutachten ja nicht die Verfassungswidrigkeit an und für sich feststellt, sondern lediglich eine Einschätzung gibt, wie der Staatsgerichtshof entscheiden wird», teilt er dem «Vaterland» auf Anfrage mit. Zu dem Punkt Kürzung gesprochener Renten, welche als Eingriff wohl erworbener Rechte als verfassungswidrig anzusehen sei, würden seine beratenden Juristen sagen: «Der Teuerungsausgleich auf laufende Renten im Jahr 2009 ist buchhalterisch und mit gesundem Menschenverstand nicht zulässig. Das wird sicher auch vor dem Staatsgerichtshof berücksichtigt.» Die andere kritisierte Massnahme, die Kürzung der anwartschaftlichen Renten von deutlich mehr als 10 Prozent, wird ebenfalls von Frick ebenfalls verteidigt: «Es gab bisher noch keinen Präzedenzfall dazu» und weiter: «Man hat es Jahrzehnte lang verschlafen, die PVS sauber zu führen und die Leistungen den Beiträgen anzupassen, wie dies in der Privatwirtschaft in der Vergangenheit geschehen ist. Die Anwartschaften korrespondieren in keiner Weise mit den Beiträgen und demzufolge sollte man auch nicht von Besitzstand sprechen. Die derzeitigen anwartschaftlichen Renten sind exorbitant hoch und müssen für die Zukunft auf eine regional übliche Höhe gesenkt werden.»
Das Referendum gegen das vom Landtag beschlossene PVS-Gesetz kann noch bis am 11. Oktober 2013 ergriffen werden.  (rba)

 
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