Nicht mehr alle Richter im selben Jahr wählen
Vaduz. - Das bedeutet, dass künftig jährlich höchstens zwei nebenamtliche Richterstellen pro Senat eines ordentlichen Gerichts zu bestellen sein werden, somit jährlich insgesamt höchstens dreizehn. Anwendung findet diese gestaffelte Richterbestellung ab dem 1. Januar 2015 nach Ablauf der Amtsdauer der zur Zeit bestellten nebenamtlichen Richter.
Grosse Lücken vermeiden
«Die Einführung der gestaffelten Richterbestellung bei den ordentlichen Gerichten dient der Sicherung der Qualität der Rechtsprechung und vor allem der Kontinuität. So kann vermieden werden, dass zum selben Zeitpunkt mehrere oder gar sämtliche nebenamtlichen Richterstellen eines ordentlichen Gerichts neu besetzt werden müssen», soll Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer laut Mitteilung von Mittwoch die Änderung begründet haben. (ikr)
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Martin Meyer