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Neues Gesetz soll Ruf der Treuhänder verbessern

Die Regierung hat den Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Treuhänder verabschiedet. Der Gesetzesvorschlag wurde gemeinsam von der Liechtensteinischen Treuhändervereinigung (THV) und der Finanzmarktaufsicht (FMA) erarbeitet.

Vaduz. -  Die Vorlage zielt darauf ab, das Ansehen des Treuhänderberufs durch eine international kompatible Regulierung sowie eine wirksame Aufsicht zu stärken. Die Treuhandbranche soll damit vermehrt internationale Anerkennung erfahren.

Bessere Reputation wichtig

Der Finanzsektor befindet sich seit geraumer Zeit in einem Transformationsprozess. Die internationalen Rahmenbedingungen im Finanzbereich haben sich besonders in den vergangenen drei Jahren markant gewandelt. Die Berücksichtigung dieser Entwicklungen und das Streben nach einer verbesserten Reputation des Finanzplatzes erfordern auch Anpassungen bei der Regulierung und Beaufsichtigung des Treuhandsektors. Dies hat zur vorliegenden Revision des Treuhändergesetzes geführt.

Internationalen Marktzugang sichern

Die Revision des Treuhändergesetzes soll insbesondere dem Kundenschutz, der Stärkung des Vertrauens in den Finanzplatz, der Förderung des internationalen Marktzugangs sowie der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit dienen. Regierungschef Klaus Tschütscher betonte anlässlich der Medienkonferenz, dass die Treuhandbranche einen wichtigen Beitrag für die Finanzplatzstrategie des Landes leiste. «Mit der Stärkung der Anerkennung und Reputation der Treuhänderbranche wird der gesamte Finanzplatz gestärkt», sagte Regierungschef Klaus Tschütscher.

Treuhänder stärker beaufsichtigen

Im Zentrum der geplanten Änderungen steht eine Aufwertung der behördlichen Aufsicht, welche die Bewilligungserteilung, die dauernde Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen und die Durchsetzung der Aufsicht bis hin zum Bewilligungsentzug umfasst. Zudem sollen zur Sicherstellung der laufenden Aufsicht neu diverse Meldepflichten für die Betroffenen eingeführt werden. Des Weiteren soll das Disziplinarwesen reorganisiert und dadurch eine klare Abgrenzung zwischen der behördlichen und der disziplinarrechtlichen Aufsicht erreicht werden. Schliesslich ist die Schaffung einer aussergerichtlichen Schlichtungsstelle vorgesehen, die dem Kundenschutz Rechnung tragen soll. (ikr)

 

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