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Mobilfunk-Initiative der Verbände abgelehnt

Die von den liechtensteinischen Wirtschaftsverbänden eingereichte Mobilfunkinitiative zur Beibehaltung der schweizerischen Grenzwerte wurde am Mittwoch vom Landtag mit 14 Nein- zu 11 Ja-Stimmen abgelehnt. Damit hat das Volk das letzte Wort in der Frage, ob es bei dem vom Landtag im Mai 2008 gefassten Beschluss bleibt, dass die Grenzwerte tatsächlich bis Ende 2012 um das Zehnfache gesenkt werden müssen.

Die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer, die Liechtensteinische Treuhändervereinigung, die Wirtschaftskammer Liechtenstein und der Liechtensteinische Bankenverband hatten eine mit 2088 Unterschriften gültig zustande gekommene Gesetzesinitiative eingereicht. Die Wirtschaftsverbände forderten in der Initiative eine unverzügliche Aufhebung des Landtagsbeschlusses vom Mai 2008, wonach die Inhaber einer Anlage zu verpflichten sind, «mit Hilfe geeigneter Massnahmen die tatsächliche elektrische Feldstärke auf den technisch niedrigst machbaren Wert zu senken und bis Ende 2012 im Mittel eine tatsächliche elektrische Feldstärke von 0,6 V/m zu erreichen».

Die Wirtschaft sei auf eine leistungsfähige, zuverlässige und flächendeckende Telekommunikationsinfrastruktur angewiesen, heisst es vonseiten der Wirtschaftsverbände. Viele Unternehmen wären ohne diese Technologie nicht mehr wettbewerbsfähig. Deshalb sollen die Grenzwerte auf dem schweizerischen Niveau von 6 V/m beibehalten werden.

In einer sachlich geführten Landtagsdebatte wurden von Befürwortern und Gegnern der Mobilfunk-Initiative Argumente vorgetragen, in denen erneut unterschiedliche Gewichtungen zwischen Wirtschaftsinteressen und gesundheitlichen Bedenken vorgenommen wurden. Einige Abgeordnete, die bereits dem Landtag der letzten Legislaturperiode angehört und damals für die Senkung der Grenzwerte gestimmt hatten, haben ihre Meinung inzwischen geändert und stimmten diesmal für die Mobilfunk-Initiative. Insbesondere sprachen sich mehrere Abgeordnete dafür aus, dass es unabhängig des Landtagsentscheids zu einer Volksabstimmung kommen sollte.

Nachdem die Initiative mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt wurde, ist die Regierung nun verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach der amtlichen Kundmachung eine Volksabstimmung anzuberaumen, die innert drei Monaten durchgeführt werden muss. (güf)

 

 

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