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Mitwirkung bei Steuerung öffentlicher Unternehmen

In der Landtagssitzung hat der Landtag die Stellungnahme der Regierung zur parlamentarischen Initiative zur Einführung eines Genehmigungsvorbehaltes des Landtags für Eigner- oder Beteiligungsstrategien behandelt.

Vaduz.- Der Regierungsvorschlag sieht vor, dass der Landtag der Regierung künftig Aufträge zur Festlegung oder zur Änderung von Eigner- oder Beteiligungsstrategien öffentlicher Unternehmen erteilen kann. «Diese Kompromisslösung in der Frage, wie die parlamentarische Mitwirkung bei der Steuerung öffentlicher Unternehmen ausgestaltet werden soll, wurde von den Abgeordneten ausdrücklich begrüsst», zeigt sich Regierungschef Klaus Tschütscher erfreut. Der Initiativtext wurde von den Initianten zurückgezogen und der Regierungsvorschlag in erster Lesung behandelt.

Kenntnisnahme durch Landtag

Auf Anliegen der Initianten wurde die Gesetzesvorlage der
Regierung für die zweite Lesung im April 2012 dahingehend angepasst, dass dem Landtag die von der Regierung festgelegten oder geänderten Eigner- und Beteiligungsstrategien zur Kenntnisnahme zu unterbreiten sind. «Bisher erfolgte diese Information ausschliesslich an die Geschäftsprüfungskommission des Landtags», so Regierungschef Klaus Tschütscher zur Neuerung. Die vorgeschlagene Übergangsbestimmung sieht zudem vor, dass die Regierung die nach bisher geltendem Recht
festgelegten Eigner- und Beteiligungsstrategien dem Landtag bis Ende des Jahres zur Kenntnis bringt. (ikr) 

 

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