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Mitbestimmungsrecht ja ? aber mit Einschränkungen

Das Thema Stimm- und Wahlrecht für Auslandliechtensteiner beschäftigt Liechtenstein seit Jahren. Die Diskussion am Mittwoch im Landtag liess zumindest hoffen, dass noch in dieser Legislatur ein Gesetzesvorschlag ausgearbeitet werden kann. Das Wahl- und Stimmrecht soll dabei auf Vorlagen auf Landesebene beschränkt bleiben.

Vaduz. ? Nach zwanzig Jahren Diskussion um das Stimm- und Wahlrecht für Auslandliechtensteiner wollten die FL-Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer endlich einen entscheidenden Schritt weiterkommen. Deshalb reichten sie beim Landtag eine Motion ein, welche die Regierung beauftragen sollte, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Das Wahl- und Stimmrecht sollte dabei auf Vorlagen auf Landesebene beschränkt bleiben, und auch die Aufstellung zur Wahl sollte den Auslandliechtensteinern in Zukunft verwehrt bleiben.

Interesse am Heimatland

Die Landtagsabgeordneten schienen sich einig zu sein, dass das Thema nun endlich angepackt werden soll. «Die Argumente sind nach 20 Jahren bekannt», sagte FBP-Fraktionssprecherin Christine Wohlwend. Die Befürworter argumentieren unter anderem mit dem Interesse der Auslandliechtensteiner am Geschehen im Heimatland und damit, dass die aktuelle Situation das Recht der Auslandliechtensteiner auf Gleichbehandlung beschneidet. (ah)

Mehr in der Print- und ePaper-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands» von 25. April

 

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