Misstraut die FBP der Staatsanwaltschaft?
Vaduz.– «Die VU steht für umfassende Aufklärung dieses Falles», betont VU-Parteipräsident Jakob Büchel in seinem Standpunkt. Zu bemerken sei dabei allerdings schon, so der VU-Präsident, «dass die Staatsanwaltschaft eine von der FBP und deren moralischer Instanz, Harry Quaderer, in den Raum gestellte Informationsweitergabe auf den Verdacht der Verletzung des Amtsgeheimnisses hin bereits geprüft und entschieden hat, kein Verfahren einzuleiten, da nichts vorliegt».
Wahltaktisches Manöver der FBP
Mit dem Ergebnis der Überprüfung der entsprechenden Sachverhalte durch die Staatsanwaltschaft wollen sich die FBP und der parteilose Abgeordnete Harry Quaderer offenbar nicht zufrieden geben. Misstrauen sie also der Liechtensteiner Staatsanwaltschaft? Die FBP bevorzugt offensichtlich eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) unter der Leitung von Harry Quaderer, der für seine undifferenzierten Rundumschläge bekannt ist und bei dem sie sich sicher fühlen kann, dass er ihren wahltaktischen Frontalangriff gegen Regierungschef Klaus Tschütscher nur zu gerne unterstützt. Der Regierungschef ist allerdings der letzte, der sich gegen eine umfassende Aufklärung der Sachverhalte rund um den Aktenskandal wehrt, bei dem ein Liechtensteiner Anwalt und stellvertretender FBP-Abgeordneten ohne Wissen und Zustimmung des Landgerichts einfach Unterlagen aus einem Rechtshilfeakt im Zusammenhang mit der Buwog-Korruptionsaffäre um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser mitgenommen hat.
Umgehend nach der konzertierten Berichterstattung der «Süddeutschen Zeitung», des Radiosenders Ö1 und des österreichischen Magazins «News» hat Regierungschef Klaus Tschütscher eine Sondersitzung der Regierung einberufen, nach welcher es dann in einer Pressemitteilung hiess: «Alle aktuellen Vorkommnisse sollen sofort und vor allem lückenlos aufgeklärt werden.» (güf)
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