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Lohnabzug wird nächstes Jahr verdoppelt

Das neue Arbeitslosenversicherungsgesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe «Wirtschaft im Dialog» informierten am Montag Regierungschef-Stellvertreter und Wirtschaftsminister Martin Meyer und AHV-Direktor Walter Kaufmann über die Neuerungen für die Arbeitgeber.

Vaduz. – Die Wirtschaftslage und die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt haben zu einer Schrumpfung des Eigenkapitals der Arbeitslosenversicherung geführt. Trotz eines Staatsbeitrags rechnete die Versicherung in den letzten Jahren mit einem Defizit ab. Das Hauptziel der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes bestand nach den Ausführungen von Martin Meyer in der langfristigen Sicherung der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung. Mit der Anhebung des Beitragssatzes von bisher 0,5 auf 1,0 Prozent des versicherten Verdienstes wird der Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben über einen Konjunkturzyklus hinweg angestrebt.

Höhere Lohnazüge

Für eine langfristige Sicherung erwies sich die Beitragserhöhung als unumgänglich, doch liegt sie im Vergleich zum Teil deutlich unter den Beitragssätzen der Nachbarländer. Trotz dieser Erhöhung bleibt die Wettbewerbsfähigkeit des Werkplatzes Liechtenstein erhalten. Wie Martin Meyer weiter ausführte, verzichtete Liechtenstein bei der Revision auf verschiedene Elemente, die in anderen Ländern eingeführt wurden: So wird kein sogenannter Solidaritätsbeitrag von Besserverdienenden erhoben und bei Kurzarbeit besteht keine Rückzahlungspflicht. (pafl) 

 

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