Liechtensteiner dürfen nicht diskriminiert werden
Vaduz. – Laut dem Entscheid des Gerichtshofes der Europäischen Union steht das Vorarlberger Grundverkehrsgesetz dem EU-Recht sowie dem EWR- Abkommen entgegen, wie die Liechtensteiner Stabsstelle EWR am Dienstag mitteilte.
Kapitalverkehrsfreiheit
In einem konkreten Fall, der dem EU-Gerichtshof zur Beurteilung vorlag, ging es um einen Zweitwohnungskauf in Österreich durch in Liechtenstein wohnhafte liechtensteinische Staatsangehörige. Dieser Erwerb fällt gemäss dem Gericht unter die Kapitalverkehrsfreiheit des EWR-Abkommens und darf nicht eingeschränkt werden. (sda)
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