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Liechtenstein ist vorbereitet

Die EU-Richtlinie für Patientenmobilität soll Patienten mehr Rechtssicherheit bei Behandlungen im Ausland bieten. Eine Übernahme ins EWR-Abkommen und damit ins nationale Recht würde an der gängigen Praxis wenig ändern.

Vaduz/Strassburg. – Das Europaparlament nahm im Januar eine EU-Richtlinie für Patientenmobilität an. Patienten, die an einer seltenen Erkrankung leiden oder in einem EU-Land auf einer Warteliste stehen, haben durch die Richtlinie die Möglichkeit, sich die Kosten für Behandlungen im Ausland rückerstatten zu lassen. Voraussetzung ist die Behandlung in einem EU-Land und die Deckung der Behandlung durch die Krankenversicherung des Heimatlandes. Gleichzeitig werden die EU-Staaten angehalten, die medizinische Versorgung im eigenen Land sicherzustellen und bestimmte Behandlungen nicht ins Ausland zu verlagern. Die Richtlinie wird voraussichtlich Ende 2012 in Kraft treten. (sb)
 

 

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