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Leuthard: Strafverfahren gegen Datendieb

Der mutmassliche Datendieb, der den deutschen Behörden eine CD mit Daten von rund 1500 Steuersündern mit Schweizer Konten angeboten hat, muss in der Schweiz mit einem Strafverfahren rechnen.

Bern. - Sobald sein Name bekannt sei, werde die Bundesanwaltschaft von Amtes wegen ein Verfahren eröffnen, sagte Bundespräsidentin Doris Leuthard nach dem Von-Wattenwyl-Gespräch zwischen dem Bundesrat und den Spitzen der Bundesratsparteien in Bern. Sonst würde man geradezu dazu einladen, Daten «irgendwo abzusaugen» und zu verkaufen.

Schweiz bemüht sich um Kopie der Daten

Leuthard betonte, dass die Schweiz nichts damit zu tun habe, wenn Deutschland diese Daten kaufe und auch verwende. Das müssten die deutschen Behörden rechtlich und moralisch verantworten. Es komme allerdings nicht in Frage, dass die Schweiz aufgrund dieser Daten Amtshilfe leiste.Leuthard liess durchblicken, dass sich die Schweiz bemüht, eine Kopie der CD aus Deutschland zu erhalten, wie das auch im ähnlich gelagerten Fall mit Frankreich der Fall gewesen war.

Die Spitzen der Bundesratsparteien kritisierten in diesem Zusammenhang den Bundesrat, der in seiner Reaktion auf den neuen Fall nicht einstimmig aufgetreten sei, wie BDP-Präsident Hans Grunder sagte. Leuthard hingegen erklärte, der Bundesrat sei sich völlig einig, wie er vorgehen wolle. Zudem habe er den Zeitplan für die Arbeitsgruppen zur Ausarbeitung einer Finanzplatzstrategie enger gesteckt. (sda)

 

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