LBA: Endstation in der Landesverwaltung?
Vaduz. – Die Schaffung des Verkehrsbetriebs basiert auf dem Mobilitätskonzept «Mobiles Liechtenstein 2015» der Regierung. Regierungschef-Stellvertreter und Verkehrsminister Martin Meyer führt dazu aus: «Im Mobilitätskonzept sind auch strategische Vorgaben formuliert, wie die Verkehrsdienste zu organisieren sind. Zum Gesamtangebot an öffentlicher Mobilität gehören neben dem Linienbusnetz vor allem das S-Bahn-Angebot und Kooperationen im grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehr. Darüber hinaus sind weitere Verkehrsdienste wie beispielsweise der Fahrradverleih und das Car-Sharing denkbar.»
Beitrag zum Sparprogramm
Die Regierung hat im letzten Jahr in einem ersten Schritt geregelt, wie die ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs finanziert werden. Dazu wurden das Personenbeförderungsgesetz und das Gesetz über die Errichtung und Organisation der «Liechtenstein Bus Anstalt» abgeändert. In einem zweiten Schritt soll nun das LBA- Gesetz durch das neue Gesetz über den Verkehrsbetrieb «LIECHTENSTEINmobil» abgelöst werden. Die Überführung der LBA in die neue Rechtsform eines Verkehrsbetriebs entspricht den Vorgaben des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (Corporate Governance). Die Überführung leistet auch einen Beitrag, um den Staatshaushalt zu konsolidieren. (pafl)
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Martin Meyer