Lasten bei Pensionskasse gleichmässiger verteilen
Vaduz. - Die Regierung hält weiterhin am Vorschlag fest, die Deckungslücke der PVS in Höhe von 331 Millionen Franken durch die Arbeitgeber auszufinanzieren. Die Erhöhung der Deckungslücke um knapp 18 Millionen Franken gegenüber der Vernehmlassung ergibt sich aus einer Neubewertung der Deckungslücke der Pensionsbezüger. Durch diese Neubewertung kann eine Quersubventionierung durch die Versicherten verhindert werden. Die laufenden Beitragsprozente werden damit nachhaltig gesenkt, was sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer entlastet.
Neue Übergangslösung
Um die PVS in ein Modell zu überführen, das auch in Zukunft bestehen kann, schlägt die Regierung den Wechsel vom Leistungsprimat ins Beitragsprimat vor. Durch diese Leistungskürzung tragen die Versicherten mit einem Beitrag von ca. 200 Millionen Franken zur Zukunftssicherung der Pensionsversicherung bei. Im Gegensatz zur Vernehmlassung wurde die Kürzung für Versicherte mit mindestens fünf Beitragsjahren auf maximal 10 Prozent beschränkt. Dies deshalb, weil die in der Vernehmlassung vorgeschlagene Lösung mit Kürzungen bis zu 25 Prozent als ungerecht kritisiert worden ist. Die Kosten dieser Übergangsregelung betragen 51 Millionen Franken und werden neu von den Arbeitgebern und den Versicherten durch einen Solidaritätsbeitrag gemeinsam getragen.
Teuerungsausgleich nur sofern Geld vorhanden
Auch die Pensionsbezüger werden einen Beitrag zur Sanierung und Sicherung der PVS leisten. Ihnen wird der Teuerungsausgleich künftig nur noch dann gewährt, wenn die notwendigen Mittel in der Pensionsversicherung vorhanden sind. Ausserdem tragen sie durch Sicherungsbeiträge zum Aufbau einer Wertschwankungsreserve bei. «Es ist uns klar, dass es für viele Betroffene nicht einfach ist, diese Massnahmen nachzuvollziehen und zu verschmerzen», sagte Regierungschef Klaus Tschütscher an der Medienorientierung.
Aufarbeitung des Debakels
Wie die Vernehmlassung zur Sanierung und Sicherung der PVS zeigte, ist das Verständnis auf allen Seiten vorhanden, dass die Probleme der Pensionsversicherung dringend einer Lösung zugeführt werden müssen. Gleichzeitig wurde aber auch immer wieder die Frage nach dem «Warum?» gestellt. Um zu klären, wie die staatliche Pensionsversicherung überhaupt in eine derartige Situation geraten konnte, hat die Regierung deshalb zusammen mit der Geschäftsprüfungskommission des Landtages einen Bericht zur Untersuchung der letzten zehn Geschäftsjahre der Pensionsversicherung in Auftrag gegeben. Die ersten Ergebnisse der von der Swisscanto Vorsorge AG in Zürich vorgenommenen Untersuchung werden Anfang Dezember 2012 vorliegen. (ikr)
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Klaus Tschütscher