Landtag tritt auf KVG-Revision ein
Vaduz. – Im Zentrum der KVG-Vorlage steht eine massive Erhöhung der Kostenbeteiligung. Bisher beträgt die Franchise 200 Franken und der Selbstbehalt beläuft sich auf 10 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 600 Franken. Somit umfasst die Kostenbeteiligung der Versicherten maximal 800 Franken. Neu soll die Franchise auf 1500 Franken und der Selbstbehalt auf maximal 500 Franken angehoben werden. Die jährliche Kostenbeteiligung könnte somit maximal 2000 Franken betragen.
FBP kritisiert Unausgewogenheit
Die FBP anerkenne, dass mit dem jetzt vorliegenden Antrag der Regierung die Ausgaben des Staates um rund 15 Mio. Franken reduziert werden können, sagte FBP-Fraktionssprecher Johannes Kaiser in seiner Fraktionserklärung. «Diese werden jedoch nicht eingespart, sondern lediglich verlagert und somit einseitig den Bürgerinnen und Bürgern auferlegt», betonte Kaiser.
Im Rahmen der Eintretensdebatte und der ersten Lesung wurde eine Vielzahl von Vorschlägen eingebracht, welche auch die Leistungserbringer und Krankenkassen vermehrt in die Pflicht nehmen sollen. Auch Fragen zu Systemänderungen wurden aufgeworfen. Gesundheitsministerin Renate Müssner wird für die zweite Lesung alle Anregungen prüfen und in einer ausführlichen Stellungnahme aufarbeiten. (güf)
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Johannes Kaiser