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Krankenversicherung wird umgekrempelt

Mit einer grossen Reform des Krankenversicherungsgesetzes will die Regierung die wesentlichen Parameter im Gesundheitswesen so einstellen, damit den kontinuierlich steigenden Gesundheitskosten begegnet werden kann. Neben mehr Eigenverantwortung setzt die Regierung unter anderem auf ein Gesundheitskonto.

Vaduz. - Mit der Stärkung der Eigenverantwortung durch die Erhöhung der Kostenbeteiligung, der Einführung eines Gesundheitskontos, Anpassungen am System der Bedarfsplanung sowie der Vertragsgestaltung im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und der Einführung einer Festpreisregelung für Medikamente werden massgebliche Anpassungen am Krankenversicherungsgesetz vorgeschlagen. Weiter werden die Aufhebung der Liste der chronisch Kranken, welche von der Selbstbeteiligung befreit sind sowie der Halbierung der Selbstbeteiligung für Rentner zur Diskussion gestellt. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 1. Oktober.

Dramatische Kostenentwicklung

Mit dem Vernehmlassungsbericht werden neben den Leistungserbringern auch die Patienten in die Pflicht genommen. «Das Niveau der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen ist enorm hoch, jeder Einwohner und jede Einwohnerin geht im Durchschnitt 9 mal pro Jahr zum Arzt, und bekam im Jahr 2013 rund 450 Tabletten zu Lasten der Krankenversicherung verschrieben. Die Kosten pro Versicherten liegen deutlich höher als in der Schweiz. Dies zeigt klar, dass ein sparsamerer Umgang mit den Leistungen unseres Gesundheitswesens notwendig ist», sagte Regierungsrat Mauro Pedrazzini am Mittwoch an einer Medienkonferenz.

Staat verabschiedet sich aus Grundversicherung 

Das neue Versicherungsmodell sieht vor, die Krankenversicherung in eine Hochkostenversicherung für Kosten über 5000 Franken pro Jahr und eine Grundversicherung für die Kosten unter dieser Schwelle zu teilen. Die Beiträge des Staates fliessen ausschliesslich in die Hochkostenversicherung. Dadurch wird die Prämie dieses Versicherungszweigs sehr günstig. Im Gegenzug dazu soll der Versicherte bei der Grundversicherung eine höhere Eigenverantwortung wahrnehmen. Um die sehr hohen Mengen in den Griff zu bekommen, setzt die Vorlage bei der Kostenbeteiligung an. Diese besteht wie bisher aus einem festen Jahresbetrag (Franchise) und einer prozentualen Selbstbeteiligung.

Höhere Franchise, höherer Selbstbehalt

Die Mindestfranchise soll von 200 auf 500 Franken und der Selbstbehalt von 10 auf 20 Prozent in der Grundversicherung angehoben werden. Dies bedeutet, dass bei der Wahl der Mindestfranchise und hohem Leistungsbezug die Patienten neu maximal 1400 statt bisher 800 Franken selbst tragen müssen. Durch die höhere Kostenbeteiligung kann aber mit einer Prämienverringerung von jährlich 420 Franken gerechnet werden, so dass die effektiven Mehrkosten bei hohem Leistungsbezug nicht 600, sondern lediglich 180 Franken pro Jahr betragen. Für Versicherte ohne Leistungsbezug verringern sich die jährlichen Kosten dagegen um 420 Franken.

Arbeitgeberbeitrag ab 2015 einfrieren

Freiwillig kann eine höhere Franchise von zusätzlich bis zu 3500 Franken gewählt werden. Damit können die monatlichen Prämien weiter reduziert werden. Wer eine höhere Franchise wählt als die Minimalfranchise muss diesen Betrag bei der Krankenkasse hinterlegen, damit dieser im Leistungsfall abgerufen werden kann. Ab 2015 nicht mehr erhöht werden soll der Arbeitgeberbeitrag an die Krankenkassenprämien, so wie dies die Wirtschaftskammer gefordert hatte. Weiter steigende Prämien gingen somit voll zu Lasten der Versicherten.

Patienten bezahlen Arztrechnungen

Neu sollen die Ärzte ihre Rechnungen direkt an den Patienten schicken. Dieser begleicht die Rechnung und reicht sie gegebenenfalls zur Vergütung an die Krankenkasse ein. Dieses System sei ein wichtiges Element der Transparenz und Eigenverantwortung im Gesundheitswesen, da mit der Erhöhung der Selbstbeteiligung der Patient ein wesentliches Interesse daran habe, die detaillierte Rechnung zu erhalten und kritisch zu prüfen, hiess es weiter.

Krankenkassenverband erhält mehr Einfluss

Mit diversen Anpassungen am System der Bedarfsplanung sollen an das Privileg zur Abrechnung im Rahmen der OKP auch Pflichten geknüpft werden sowie Bedingungen, unter denen ein OKP-Vertrag entzogen werden kann. Die Rolle des Krankenkassenverbands bei der Festlegung es effektiven Bedarfs an Leistungserbringern soll gestärkt werden. Im Bereich der Medikamente wird eine Festpreisregelung vorgeschlagen, so dass in Zukunft nur noch ein fixer Referenztarif pro Wirkstoffgruppe vergütet wird. (ikr)

 

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