Krankenversicherung: Staatsbeitrag für das Jahr 2010 beantragt
Sie beantragt, den Staatsbeitrag auf 57 Mio. Franken festzulegen.
Der Beitrag des Staates an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die übrigen Versicherten wird gemäss Krankenversicherungsgesetz jährlich vom Landtag auf Antrag der Regierung festgelegt, wobei die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung und die Finanzlage des Landes zu berücksichtigen sind.
Der Staat unterstützt und fördert die Krankenversicherung einerseits auf der Grundlage der Verfassung und andererseits nach sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen und nach sozial- und familienpolitischen Zielsetzungen. Gemäss Krankenversicherungsgesetz beteiligt sich der Staat an den Kosten der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens vor allem durch Beiträge an die Kassen zur Mitfinanzierung der obligatorisch versicherten Krankenpflegeleistungen, an einkommensschwache Versicherte (Prämienverbilligung) und an Spitäler im Rahmen von Leistungsaufträgen und Tarifvereinbarungen.
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