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Krankenkassen wollen Prämienschock abfedern

Der Krankenkassenverband (LKV) hat sich an der Delegiertenversammlung mit der kostenneutralen Einführung des revidierten Arzttarifs befasst. Die LKV-Delegierten sprachen sich zudem für flankierende Massnahmen zur Abfederung des gekürzten Staatsbeitrags an die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) aus.

Vaduz. - Auch wenn die Wachstumsraten in den vergangenen vier Jahren eingedämmt werden konnten, liegt die grosse Herausforderung im Gesundheitswesen nach wie vor in der Finanzierung der erbrachten medizinischen Leistungen. Vor diesem Hintergrund hat sich der LKV für eine kostenneutrale Umsetzung der Revision des Arzttarifs in Liechtenstein engagiert. Mit den neuen Tarifstrukturen können die Kostenziele effizienter erreicht werden. Sie bringen aber auch den Patienten Vorteile, weil die Tarifpositionen zu transparenteren Leistungsabrechnungen beitragen, wie es in einer Mitteilung von Mittwoch heisst.

Effizientere Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Weil im neuen Tarif alle Positionen bereinigt und mit Maximalzeiten hinterlegt worden sind, erleichtert das einerseits die Tarifanwendung für die Leistungserbringer, andererseits aber auch die Kontrolltätigkeit der Krankenkassen. Die Kommentierung der wichtigsten Positionen trägt zusätzlich zur besseren Nachvollziehbarkeit der erbrachten ärztlichen Leistungen bei. Das hilft den Krankenkassen, Tarifabweichungen im Zuge der Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach klar definierten Kriterien zu erkennen. Die im LKV zusammengeschlossenen Krankenkassen führen jedes Jahr weit über 100?000 Rechnungskontrollen durch.

Arbeitsgruppe für flankierende Massnahmen

Aufgrund der geplanten Reduktion des Staatsbeitrags an die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) spricht sich der LKV mit Blick auf die künftige Prämiengestaltung und insbesondere auf die Sozialverträglichkeit der Krankenkassenprämien für flankierende Massnahmen aus. Der LKV hat die Bildung einer Arbeitsgruppe vorgeschlagen, die auf Expertenebene kurzfristig umsetzbare Begleitmassnahmen für eine sozialverträgliche Reduktion des Staatsbeitrags erarbeiten soll. Der Abbau von Reserven der Krankenversicherer zur teilweisen Kompensation des reduzierten Staatsbeitrags eignet sich dafür nach Auffassung des LKV nicht, weil diese zur Glättung von Leistungsspitzen eingesetzt werden, damit die Krankenkassen nicht bei einmaligen Kostenausschlägen zu sofortigen Prämienanpassungen gezwungen sind. Eine solche Massnahme wirke zudem nur kurzfristig, weil die freien Reserven rasch aufgebraucht sind und dann andere Massnahmen ergriffen werden müssten, heisst es. (pd)

 

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