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Konkordatsunterzeichnung wird aufgeschoben

Die Regierung und der Heilige Stuhl sind übereingekommen, die für kommenden Freitag vorgesehene Konkordatsunterzeichnung aufzuschieben, da sich die Ausgangslage verändert habe. Dabei wird insbesondere geltend gemacht, dass das vom Landtag am 20. Dezember verabschiedete Religionsgemeinschaftengesetz eine Ausstiegsklausel für die Gemeinden vorsieht.

Vaduz/Bern. – Wie aus einer von Regierungschef Klaus Tschütscher und dem Apostolischen Nuntius Diego Causero signierten Pressemitteilung hervorgeht, wird das Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Heiligen Stuhl vorerst nicht unterzeichnet. Im Verlauf des Jahres 2012 hätten Delegationen des Heiligen Stuhls und des Fürstentums Liechtenstein Verhandlungen für eine einvernehmliche Neuordnung des Verhältnisses von Staat und katholischer Kirche geführt, heisst es in der gemeinsamen Presseerklärung. Die Verhandlungen hätten einen Abkommensentwurf ergeben, «dessen Normen angemessen erscheinen, um die anstehenden rechtlichen, güterrechtlichen und finanziellen Fragen zu klären».

Landtag schafft neue Ausgangslage

Aufgrund der jahrhundertelangen gemeinsamen Geschichte bestünden auf Pfarrei- bzw. Gemeindeebene Verflechtungen, für die es einer neuen transparenten Lösung bedürfe. Eine solche gemeinsame, für alle Gemeinden bzw. Pfarreien anwendbare Lösung sei von den Verhandlungsdelegationen erarbeitet worden. «Das am 20. Dezember 2012 vom Landtag verabschiedete Religionsgemeinschaftengesetz sieht nun vor, dass – neben weiteren Änderungen der Regierungsvorlage – die Gemeinden diesbezüglich eine Ausstiegsklausel anrufen können», wird in der gemeinsamen Pressemitteilung festgehalten. Aufgrund dieser neuen Ausgangslage seien der Heilige Stuhl und die Regierung übereingekommen, «in Achtung der Autonomie der einzelnen Gemeinden die Unterzeichnung des Abkommens aufzuschieben».

Die Regierung hatte nämlich für die zweite Lesung dem politischen Willen des Landtags entsprechend eine Ausstiegsklausel in den Gesetzestext aufgenommen, wonach die Gemeinden gegen die vorgeschlagene Lösung im Abkommen votieren können. In diesem Fall würde die bisherige Rechtslage weiter zur Anwendung gelangen.

Der Heilige Stuhl und die Regierung seien jedoch bestrebt, das Abkommen zur Neugestaltung des Verhältnisses von Staat und Kirche zum Wohle des Fürstentums Liechtenstein und der Gläubigen des Erzbistums Vaduz baldmöglichst zu einem guten Abschluss zu führen. (güf)
 

 

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