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Klare Empfehlungen für Staatsbetriebe

Die Regierung hat mit den «Empfehlungen zur Führung und Kontrolle öffentlicher Unternehmen in Liechtenstein» einen für die öffentlichen Unternehmen im Land geltenden Public Corporate Governance Code erlassen, welcher erstmals auf das Geschäftsjahr 2013 anzuwenden ist.

Vadu. - Der Landtag hat im November 2009 ein umfassendes Gesetzespaket zur Einführung von Corporate Governance für öffentliche Unternehmen in Liechtenstein verabschiedet, bestehend aus einem schlanken Rahmengesetz, harmonisierten Spezialgesetzen und einem Vorschlag für nicht verbindliche Empfehlungen zur Führung und Kontrolle von öffentlichen Unternehmen. Das Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen und die Anpassungen der Spezialgesetze sind nun bereits seit einiger Zeit in Kraft. Mit dem Erlass des überarbeiteten Public Corporate Governance Codes schliesst die Regierung nun die regulatorische Umsetzungsarbeiten bezüglich Corporate Governance für öffentliche Unternehmen ab.

Verantwortungsvolle Unternehmensführung

Die «Empfehlungen zur Führung und Kontrolle öffentlicher Unternehmen in Liechtenstein» regeln Themenbereiche mit empfehlendem Charakter ohne rechtliche Bindung und richten sich vor allem an die strategischen Führungsorgane der öffentlichen Unternehmen. «Sie ergänzen somit die gesetzlichen Bestimmungen und sollen zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Führung und Kontrolle von öffentlichen Unternehmen beitragen», so Regierungschef Klaus Tschütscher. Anwendung findet der Public Corporate Governance Code auf alle öffentlichen Unternehmen des Landes, mit Ausnahme der Liechtensteinischen Landesbank AG, welche aufgrund ihrer Börsenkotierung bereits den Corporate-Governance-Vorschriften der schweizerischen Börse unterliegt.

Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit

Die öffentlichen Unternehmen haben im Geschäftsbericht jährlich eine Erklärung abzugeben, ob den Bestimmungen des Public Corporate Governance Codes entsprochen wurde. «Im Falle einer Abweichung von den einzelnen Empfehlungen ist diese im Geschäftsbericht offenzulegen und zu begründen», erklärt Regierungschef Klaus Tschütscher. Die Regierung verfolgt somit den sogenannten «comply-or- explain»-Ansatz. Durch die Offenlegung von Abweichungen der «Empfehlungen zur Führung und Kontrolle öffentlicher Unternehmen in Liechtenstein» im Geschäftsbericht werden die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit gezielt gefördert und die Möglichkeiten der Regierung zur Ausübung ihrer Oberaufsichtsfunktion gestärkt. (ikr)

 

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