Keine Subventionen mehr für verdichtete Bauweise
Vaduz. – Wenn auch die Förderleistungen im Zeitpunkt ihrer Einführung durchaus Berechtigung hatten, so müssen sie unter den heutigen Gegebenheiten und angesichts der Erfahrungswerte als nicht mehr zielführend eingestuft werden. Die Regierung schlägt aus diesen Gründen vor, künftig nur noch Darlehen auszurichten. Zum Ausgleich und als klares Bekenntnis zur Wohnbauförderung werden verschiedene gesetzliche Massnahmen vorgenommen. Insbesondere soll die Rückzahlungsverpflichtung erst im fünften Jahr nach Auszahlung des Darlehens beginnen.
Umsetzung der Agenda 2020
Die vorgeschlagenen Massnahmen im Wohnbauförderungsgesetz dienen der Umsetzung von Ziel 3 der Agenda 2020 der Regierung «Fiskalpolitische Handlungsfähigkeit erhalten». Die Sanierung des Staatshaushaltes soll aufgrund der finanzpolitischen Zielsetzungen der Kollegialregierung ausgabenseitig erfolgen, d.h. in erster Linie durch einen Abbau oder eine Reduktion von Staatsleistungen und Staatsaufgaben. Die gegenständliche Vorlage ermöglicht langfristig jährliche Einsparungen in Höhe von durchschnittlich 3,5 Millionen Franken.
Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien
Im Zuge der Revision des Wohnbauförderungsgesetzes sollen verschiedene Verfahrensvereinfachungen bezüglich des Ausrichtens von Mietbeiträgen an Familien umgesetzt werden. (pafl)
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