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Keine Online-Konzessionen bis 2013

Die Regierung will bis 2013 keine Konzessionen für Online-Geldspiele vergeben. Zum einen will sie die europäische Entwicklung über die Besteuerung im Online-Bereich beobachten, zum anderen legt sie den Fokus derzeit ohnehin auf das Casino vor Ort.

Vaduz. – Nachdem am 1. Januar diesen Jahres das Geldspielgesetz in Kraft getreten ist, hat die Regierung nun auch eine Verordnung über Online-Geldspiele verabschiedet. Weil derzeit noch eine Rechtsfrage in Sachen Steuerrecht offen ist, will sie bis 2013 allerdings keine neuen Konzessionen für Veranstalter von Online-Geldspielen erteilen. Nicht davon betroffen sind bestehende Anbieter bzw. solche, die bereits über eine Bewilligung nach bisherigem Recht verfügen. Das ist allerdings nur ein einziges Unternehmen, die Internationale Lotterie in Liechtenstein Foundation (ILLF). Sie hat die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres um eine Konzession nach neuem Recht anzusuchen.

«Kein Reputationsrisiko eingehen»

Wie Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer am Mittwoch informierte, regelt die Verordnung die Zulassung und den Betrieb von Online-Geldspielen und enthält konkrete Regelungen über die Erteilung von Konzessionen, die Organisation der Veranstalter, Sicherheitsvorschriften sowie Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung. Weil die Regierung verhindern will, dass Online-Geldspiel-Anbieter eine liechtensteinische Konzession dazu missbrauchen, unter Verletzung von ausländischen Verboten und Beschränkungen Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Spielteilnehmern einzugehen, sieht das Gesetz vor, dass der sogenannte Rechtsfriede nicht gestört wird. Laut Meyer bedeutet dies, dass der liechtensteinische Anbieter zusätzlich auch ausländische Bewilligungen oder Konzessionen einzuholen hat, wo solche vorgeschrieben sind. «Wir wollen hier bewusst ein strenges Regime führen, weil wir auf keinen Fall ein Reputationsrisiko eingehen wollen», erklärte Meyer. Der Anbieter habe ausländische Verbote und Beschränkungen zu beachten, wenn er nicht den Entzug seiner liechtensteinischen Konzession oder eine Bestrafung riskieren wolle. (dv)

Mehr in der heutigen Print- und Online-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterland».


 

 

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