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Keine Lohnerhöhung für die Regierung

Die Landtagsdebatte um einen Staatsbeitrag ? in diesem Fall an die Universität ? führte einmal mehr zu einem Vergleich der Sparbemühungen in verschiedenen Bereichen. Am Donnerstag wurden die Aufwände für die Regierung diskutiert.

Vaduz. – Am Donnerstag behandelte der Landtag den Landesbeitrag an die Universität Liechtenstein. Mehrere Abgeordnete erklärten in der Debatte, es sei immer wieder betont worden, dass Bildung eine zentrale Ressource für Liechtenstein ist. Deshalb sollte in diesem Bereich auch zuletzt gespart werden. Eine Plafonierung des Beitrags an die Universität wurde deshalb von verschiedenen Abgeordneten kritisiert.
Der Landtag habe sich dafür entschieden, dass die Hochschule zur Universität wird, als bereits klar war, dass gespart werden muss. Die daraus folgenden finanziellen Konsequenzen müssten nun aber doch getragen werden. «Wer A sagt muss auch B sagen», so beispielsweise der FBP-Abgeordnete Rainer Gopp. «Eine Universität macht nur Sinn, wenn diese einen optimalen Nutzen für unsere Wirtschaft und unser Land erbringen kann und zugleich qualitativ so aufgestellt ist, dass Zertifizierungen, Rankings und Ähnliches so ausfallen, dass sie sich als ein möglichst guter Imageträger im Ausland darstellt.» Dass dies mit den von der Regierung budgetierten Mitteln möglich ist, bezweifelt Gopp.

Keine Reduktion für die Uni

Regierungschef Klaus Tschütscher hob hervor, dass man sich auch auf bestimmte Sparanstrengungen festgelegt habe – dass alle einen Beitrag leisten müssen. Auch in diesem Fall gelte der Grundsatz «Wer A sagt muss auch B sagen». Der Finanzminister erklärte aber auch, dass die Universität sehr bedeutend ist, und stellte klar, dass der Universität keine Mittel gekürzt werden. Tschütscher ist überzeugt, dass die Regierung ihre Arbeit gemäss dem Auftrag des Landtags erledigt hat. Sollte davon abgewichen werden, interpretiert Tschütscher dies als «Freipass» für die Abgeordneten, Erhöhungsanträge zu stellen – «die Opfersymmetrie in gewissem Masse aufzubrechen».

Vorwurf der Unglaubwürdigkeit

Der FBP-Abgeordnete Christian Batliner gab sich erstaunt ob dieser Ausführungen. Er führte aus, dass die Regierung beantragt habe, die eigene Spesenpauschale von 12'000 Franken auf 20'000 Franken zu erhöhen, und dass geplant gewesen sei, den fixen Leistungsanteil zu erhöhen. Es kursiere das Gerücht, dass die Löhne der Regierungsmitglieder um bis zu 2 Prozent steigen könnten. «Wenn das alles stimmt, frage ich mich, wie glaubwürdig Ihr Votum ist», sagte Batliner.
Zur Spesenpauschale führte Klaus Tschütscher aus, dass diese seit 1991 nicht angepasst worden sei. Auf einen Entschluss des Landtags zu einer Anpassung habe die Regierung nach 20 Jahren einen entsprechenden Antrag gestellt, ihn aber wieder zurückgezogen. Sollte die Finanzkommission die Spesenpauschale ganz streichen wollen, würde sich die Regierung auch nicht dagegen wehren, versicherte der Regierungschef.

Diskussion von Aussen angestossen

Zu den Lohnerhöhungen erklärte Tschütscher, dass diese Diskussion von FBP-Parteipräsident Alexander Batliner angestossen worden sei. Er halte eine solche Diskussion aber nicht für richtig, sogar für anstössig. «Mit mir als Regierungschef wird man sicher nicht über Lohnerhöhungen für die Regierung diskutieren können», sagte Tschütscher. Auf den Widerspruch von FBP-Fraktionssprecher Johannes Kaiser, erklärte Klaus Tschütscher genauer, in welchem Rahmen der FBP-Parteipräsident dies geäussert habe. Während der Pause an einer Klausurtagung habe ihn Alexander Batliner angesprochen und ihm seine Unterstützung für Lohnerhöhungen angeboten. (rb)

 

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