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Jackpot für die Landeskasse

In ihrer Sitzung vom 8. Juni 2010 beschloss die Regierung die Stellungnahme zum Geldspielgesetz. In der Stellungnahme nimmt die Regierung die in der ersten Lesung im Landtag aufgeworfenen Fragen auf und schlägt Lösungen vor.

Konkret werden Abänderungen im Bereich der Besteuerung vorgeschlagen. Die Bandbreite der Geldspielabgabe für die Spielbanken wird nunmehr zwischen 12,5% und 40% der Bruttospielerträge festgelegt, wobei die Regierung mit Verordnung eine progressive Skala vorsehen wird.

Gleichzeitig wird auf die Errichtung eines Geldspielfonds verzichtet und die Erlöse aus der Geldspielabgabe werden vollumfänglich an die Landeskasse ohne Zweckbindung überwiesen. "Mit der Erweiterung der Besteuerungsbandbreite bleibt ein attraktives Umfeld für die Schaffung eines Casinos erhalten. Gleichzeitig werden auf der Einnahmenseite Optimierungen erzielt", so Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.

Im Rahmen der Stellungnahme der Regierung wurden weiters grundsätzliche Fragen zu Spielsucht, Prävention und dem Konzessionsverfahren bei Spielbanken beantwortet. Das neue Geldspielgesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft und soll auch umfassende Rechtssicherheit für die verschiedenen Tombolas und Lotterien von Vereinen und Verbänden schaffen.

 

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