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Güterrechtliche Trennung birgt Konfliktpotenzial

Nach den Diskussionen um ein Glaubensgemeinschaftengesetz sowie die Nutzung der Kapelle Gutenberg birgt die Trennung von Kirche und Staat noch weiteres Konfliktpotenzial: Die güterrechtliche Trennung. Eine harte Nuss, die nur die Gemeinden knacken können.

Vaduz. – In der langjährigen Diskussion um die Trennung von Kirche und Staat hat die Aussage «Man soll die Kirche im Dorf lassen» eine neue Bedeutung erhalten. Nicht nur das in Vernehmlassung befindliche Glaubensgemeinschaftengesetz und die Frage nach Trauungen auf Burg Gutenberg haben gezeigt, dass die Kirche auf der einen und der Staat bzw. die Gemeinden auf der anderen Seite sich in vielen Fragen nicht einig sind. Dabei ist das Thema, welches eigentlich das grösste Konfliktpotenzial birgt, noch weit entfernt von einer Lösung: Die Entflechtung der vermögensrechtlichen Beziehungen. Diese sind nämlich nicht Gegenstand des neuen Gesetzes, sollte aber ebenfalls baldmöglichst in Angriff genommen werden, damit es nicht immer wieder zu unnötigen Diskussionen kommt.

Situation in jeder Gemeinde anders

Zu lösen haben diese Mammutaufgabe der Gütertrennung die elf Gemeinden des Landes – am besten im Einvernehmen mit der Kirche. Und noch besser mit einer Lösung, die auf alle Gemeinden gleichermassen angewendet werden kann. Doch gerade das ist die Schwierigkeit bei dieser Sache. Je nach Gemeinde befindet sich das Kirchengut nämlich im Besitz der Bürgergenossenschaft, der Gemeinde oder aber verschiedener Stiftungen. Und so muss vermutlich in allen Gemeinden individuell verhandelt werden. (dv)

Mehr in der heutigen Print- und Online-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands».

 

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