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Grünes Licht für Regierungsreform

Der Landtag hat am Donnerstag die Regierungs- und Verwaltungsreform in erster Lesung behandelt. Eintreten auf das tiefgreifende Reformpaket war nach einer gut zweieinhalbstündigen Debatte unbestritten. Neu soll die Regierungsarbeit in fünf Ministerien mit fix zugeteilten und flexibel zuteilbaren Geschäftsfeldern erfüllt werden.

Vaduz. – In Zukunft soll es ein Ministerium für Präsidiales und Finanzen, ein Ministerium für Äusseres, ein Ministerium für Gesellschaft, ein Ministerium für Inneres sowie ein Ministerium für Infrastruktur und Umwelt geben. Die heutigen Ressorts Wirtschaft, Justiz, Bildung, Sport sowie Kultur sollen Geschäftsfelder bilden, welche den Ministerien flexibel zuteilbar sind. Sie werden nicht definitiv einem Ministerium zugeordnet werden, sondern von der Regierung im Sinne einer flexiblen Lösung, unter Berücksichtigung der jeweils erwünschten politischen Gewichtung sowie der persönlichen Stärken eines Regierungsmitglieds, einem Ministerium angegliedert. Auf diese Einteilung haben sich die beiden Grossparteien vorgängig im Koalitionsausschuss geeinigt.

Wichtige Position des Generalsekretärs

Jedes Ministerium besteht aus einem Generalsekretariat sowie den dem Ministerium zugeordneten Ämtern und Stabsstellen. Das Generalsekretariat ist die zentrale Stabsstelle des Ministeriums und steht unter der Leitung eines Generalsekretärs. Ursprünglich sah der Vernehmlassungsentwurf vor, die Generalsekretäre unbefristet anzustellen. Davon ist die Regierung im Sinne einer im Koalitionsausschuss erarbeiteten Kompromisslösung abgekommen und die Generalsekretäre werden befristet angestellt.

Keine neue Hierarchie-Ebene

In der Eintretensdebatte wurde es ausdrücklich begrüsst, dass die Reform die bestehenden Kompetenzkonflikte zwischen dem Regierungsumfeld und den Ämtern beheben soll. Allerdings wurde auch auf die Gefahr hingewiesen, dass mit der Schaffung der Funktion eines Generalsekretärs eine neue Hierarchie-Ebene entstehen könnte. Diese Bedenken konnte Regierungschef Klaus Tschütscher ausräumen, indem er klarlegte, dass das Generalsekretariat im Sinne einer Stabsstelle funktioniert und die Amtsstellen in direkter Linie zum zuständigen Minister stehen.

Unsicherheit in der Landesverwaltung

Mehrere Abgeordnete hielten fest, dass die Regierungs- und Verwaltungsreform zu einer gewissen Unsicherheit in der Landesverwaltung führe. Die Regierung wurde aufgefordert, die betroffenen Menschen, die viel Herzblut in ihren bisherigen Zuständigkeitsbereich investiert haben, in den Reorganisationsprozess so gut wie möglich einzubinden. Regierungschef Klaus Tschütscher erklärte, dass die Einbindung der Verwaltung mehr als vorbildlich vonstatten gegangen sei. Er räumte aber auch ein, dass im Rückblick das eine oder andere besser gemacht hätte werden können.

Inländische Reform

Den «Volksblatt»-Vorwurf, dass es sich um einen Reorganisationsprozess «Made by Ausland» handle, konnte Regierungschef Klaus Tschütscher vollends entkräften. So zählte der Regierungschef alle Mitglieder der entsprechenden Arbeitsgruppen auf, die sich seit 2002 mit der Regierungs- und Verwaltungsreform befassen. Darunter ist in den Jahren 2002 bis 2006 ein einziger ausländischer Experte aus der Schweiz zu finden. Und die externe Beratungsfirma, welche aktuell den Reorganisationsprozess begleitet, stammt ebenfalls aus dem Inland. (güf)

 

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