Gemeinde Mauren senkt Steuersatz auf 180 Prozent
Mit der Festlegung dieses reduzierten Zuschlagsatzes wich der Gemeinderat vom bestehenden Berechnungsmodus ab, wonach sich eigentlich ein Zuschlag von 200 % ergeben hätte.
Gemäss dem Gesetz über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) sind die Gemeinden berechtigt, zur Bestreitung der Kosten ihrer öffentlichen Aufgaben einen Gemeindezuschlag zur Vermögens- und Erwerbssteuer des Landes zu erheben. Der Ansatz dieses Zuschlags wird jedes Jahr in Prozenten der Landessteuer vom Gemeinderat festgesetzt, darf aber 150 % nicht unterschreiten und 250 % nicht übersteigen.
Der Modus zur Ermittlung des Gemeindezuschlags
Zur jährlichen Bestimmung des Gemeindesteuerzuschlags hat der Gemeinderat Mauren am 22. November 2006 einstimmig einen neuen Modus beschlossen, der eine abgestufte Festlegung des Zuschlagssatzes zwischen 200 % und 150 % ermöglicht. Massgebende Faktoren sind dabei das Ergebnis der jeweiligen Jahresrechnung sowie der Stand des effektiven Reservekapitals. Nach diesem Berechnungssystem wird ein höchstmöglicher Zuschlag von 200 % festgelegt, wenn das Ergebnis der Jahresrechnung unter der Marke von CHF 1 Mio. liegt und das effektive Reservekapital gleichzeitig weniger als CHF 15 Mio. beträgt. Demgegenüber ist eine Herabsetzung des Gemeindesteuerzuschlags auf die niedrigste Stufe von 150 % möglich, wenn sich der Überschuss der Jahresrechnung auf mehr als CHF 5 Mio. beläuft und das Reservekapital mit über CHF 29 Mio. ausgewiesen wird. Ergeben sich aus diesen zwei Komponenten unterschiedliche Zuschlagssätze, so kommt der höhere der beiden Sätze zur Anwendung. Der Modus hatte zur Folge, dass der Gemeindezuschlag für das Steuerjahr 2006 auf 170 % und für das Steuerjahr 2007 auf 150 % gesenkt wurde.
Mit der Genehmigung des Gemeindevoranschlags für das Jahr 2009 beschloss der Gemeinderat am 25. November 2008 auch einstimmig eine vorläufige Festlegung des Gemeindesteuerzuschlags von 200 % für das Steuerjahr 2008 (Veranlagungsjahr 2009). Die definitive Festsetzung des Zuschlags sollte dann auf der Grundlage des bekannten Rechnungsergebnisses für das Jahr 2008 vorgenommen werden, dies allenfalls durch eine Anpassung resp. Neuausrichtung des derzeitigen Berechnungssystems.
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