Fürstenhaus erteilt Initiative klare Abfuhr
Vaduz.– Wie am Vorabend angekündigt, meldete das Initiativkomitee «Ja – damit deine Stimme zählt» am Donnerstagmittag die Verfassungsinitiative für ein «fortschrittliches Vetorecht» bei der Regierungskanzlei zur Vorprüfung an. Nur wenige Stunden später reagierte das Fürstenhaus mit einem kategorischen Nein. Wenn das Initiativkomitee die Verfassung ohne Zustimmung des Fürstenhauses ändern möchte, sei dies der falsche Weg. Ein solches Bestreben könne nur durch eine Volksinitiative zur Abschaffung der Monarchie erzielt werden, kündigen Fürst Hans-Adam II. und Erbprinz Alois indirekt schon heute das Veto gegen jede Beschränkung der in der Verfassung von 2003 festgelegten monarchischen Rechte an.
Dualismus auf dem Prüfstand
Vonseiten der Politik zweifelt niemand daran, dass die für das Zustandekommen der Initiative notwendigen 1500 Unterschriften gesammelt werden können. «Wir werden uns differenziert mit der Frage beschäftigen müssen, welche Auswirkungen eine Annahme der Initiative auf das staatspolitische Gefüge Liechtensteins und das in unserer dualistischen Verfassung verankerte Zusammenwirken der beiden Souveräne Fürst und Volk haben würde», sagt Regierungschef Klaus Tschütscher zur vorliegenden Volksinitiative. Jedoch müssten berechtigte demokratiepolitische Anliegen der Bevölkerung ernst genommen werden.
In den Parteizentralen von VU und FBP gibt man sich betont vorsichtig. «Die Partei wird den Inhalt der Initiative intern beraten. Die Verfassung ist ein komplexes Thema und ein sensibles Gebilde», so VU-Präsident Jakob Büchel. Es gelte nun, «die Auswirkungen auf unsere duale Staatsform von Fürst und Volk genauer unter die Lupe zu nehmen», erklärt FBP-Präsident Alexander Batliner.
«Alles oder nichts»-Prinzip
Aus Sicht des Fürstenhauses ist die Marschrichtung im Kampf gegen die Beschneidung des Sanktionsrechtes jedenfalls vorgezeichnet. Das Veto gegen ein allfälliges Volks-Ja wird schon heute unmissverständlich deponiert. Nach dem Motto «Alles oder nichts» wird es wie schon im Vorfeld der Verfassungsabstimmung vom März 2003 erneut um die hoch emotionale Frage gehen: «Fürstenhaus bzw. Monarchie: Ja oder Nein?». (güf)
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