Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Albanien und Serbien
Vaduz. - Die Freihandelsabkommen verbessern den Marktzugang für Warenexporte mit Ursprung Liechtenstein in beide Länder. Sie beseitigen insbesondere die Diskriminierungen, welche sich durch die Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen beider Länder mit der EU ergeben. Ausserdem wird durch die Abkommen die Rechtssicherheit für die liechtensteinischen Warenexporte in beiden Länder gestärkt.
Die Abkommen wurden am 17. Dezember 2009 in Genf unterzeichnet und erweitern das Netz von Freihandelsabkommen, welches die EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) seit Beginn der 1990er-Jahre mit Drittstaaten aufbauen. Beide Länder weisen ein erhebliches Wachstumspotential auf.
Die Freihandelsabkommen werden voraussichtlich während des ersten Halbjahrs 2010 in Kraft treten. Die Regierung beabsichtigt, die Abkommen im Gleichzug mit der Schweiz vorläufig anzuwenden, sobald die Voraussetzungen für das Inkrafttreten für Albanien und für Serbien erfüllt sind. Damit soll die Diskriminierung der Liechtensteiner Exporteure in den beiden Ländern möglichst rasch beseitigt werden. (pafl)
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