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Frei verhandelbare Regierungsressorts bleiben

Der Koalitionsausschuss der Vaterländischen Union und der Fortschrittlichen Bürgerpartei hat sich an der heutigen Sitzung bezüglich der Regierungsreform und deren Ausgestaltung abschliessend geeinigt.

Vaduz.-  Die zwei bisher noch offenen Punkte - die
Bildung von Schwerpunktressorts sowie die Anstellungsbedingungen für künftige Generalsekretäre - konnten nun einer Lösung zugeführt werden. Bereits anlässlich des Koalitionsausschusses vom 23. Dezember 2011 wurde die Regierungsreform diskutiert und festgehalten, dass der vorliegende Gesetzesentwurf zur Regierungs- und Verwaltungsorganisation inhaltlich das wiedergibt, was in den letzten zehn  Jahren erarbeitet und im Koalitionsvertrag 2009-2013 vorgegeben wurde. Die Zielsetzung einer umfassenden Regierungs- und Verwaltungsreform ist zudem Bestandteil der Agenda 2020.

Das neue Gesetz über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation modernisiert das heutige Verwaltungsorganisationsgesetz und zielt  darauf ab, die Aufgabenfächer auf das wesentliche zu beschränken, die Verwaltung leichter führbar zu machen, den Kaderpersonen eindeutige Unterstellungs-, Stellvertretungs- und Kompetenzverhältnisse zu gewährleisten sowie ihre Arbeitsbedingungen durch vermehrte Übertragung von Verantwortung und Zuständigkeit zu verbessern.

An der heutigen Sitzung wurden die beiden verbleibenden  Grundsatzfragen geklärt: Zum einen konnte das Modell zur Bildung von fixen und flexiblen Ministerien vereinbart werden. Zum anderen wurde die Ausgestaltung der Funktionen «Generalsekretäre» (heutige Ressortsekretäre) und «Persönliche Mitarbeiter» klar definiert.

Wenige Ministerien anstelle zahlreicher Ressorts

Eine grosse Entlastung und mehr Transparenz verspricht sich die
Regierung von der Schaffung von fünf Schwerpunktressorts
(Ministerien) anstelle der heute 15 Ressorts. Diese Ministerien sind fix vorgegeben, wobei das neue Ministerium für Gesellschaft die heutigen Ressorts Soziales, Familien- und Chancengleichheit sowie Gesundheit umfasst. Im geplanten Ministerium für «Infrastruktur und Umwelt» sind die heutigen Ressorts Bau, Verkehr sowie das Ressort Umwelt, Raum Land- und Waldwirtschaft beinhaltet.

Jedes Ministerium soll nach erfolgter Zuteilung im Vergleich zu
den anderen Ministerien mehr oder weniger gleichbedeutend sein hinsichtlich Führungsspanne, Arbeitsbelastung, politischer Bedeutung und Kompatibilität mit ausländischen ministerialen
Zuständigkeitsbereichen. Bei der fixen Vorgabe von den genannten Ministerien sind Synergieeffekte und Ämterstruktur bereits berücksichtigt. Als fest vorgegebene Ministerien wurden vereinbart:

- Ministerium für Präsidium und Finanzen
- Ministerium für Äusseres
- Ministerium für Gesellschaft
- Ministerium für Inneres sowie
- Ministerium für Infrastruktur und Umwelt

Jedem Schwerpunktministerium können eines oder mehrere der
nachfolgenden Ministerien zugeordnet werden. Dies sind: Wirtschaft, Justiz, Bildung sowie Sport und Kultur. Dies sind Ministerien, die die Kompatibilität mit mehreren Ministerien aufweisen. Mit dieser Neuregelung soll die Kontinuität erhöht werden, ohne jedoch die notwendige Flexibilität einzuschränken, um damit den persönlichen Stärken eines Regierungsmitgliedes Rechnung tragen zu können.

Befristete Anstellung von Generalsekretären

Der zweite entscheidende Faktor zur Schaffung von Kontinuität ist die Ausgestaltung der Funktion "Ressortsekretär zum Generalsekretär". Der Generalsekretär führt neu die Mitarbeiter und das Sekretariat des Ministers. Diese Regelung sorgt für die notwendige Kontinuität in der Arbeit auf Regierungsebene. Die Stellen sämtlicher Generalsekretäre  werden nach Inkrafttreten des Gesetzes nach einem vorgegebenen Anstellungsverfahren neu besetzt. Die Anstellung erfolgt befristet und abgestimmt auf die Mandatsdauer der jeweiligen Regierung, wobei die erste Anstellung für 5 Jahre und dann immer für weitere vier Jahre befristet erfolgt. Damit wird der Regierungszusammensetzung in geeigneter Weise Rechnung getragen.

Rolle der persönlichen Mitarbeiter

Wie heute der Regierungschef und der Regierungschef-Stellvertreter sollen grundsätzlich auch die weiteren Regierungsmitglieder die
Möglichkeit erhalten, künftig auf persönliche Mitarbeiter
zurückzugreifen. Bei den Mitarbeitenden des persönlichen Stabes wird ein «persönliches Vertrauen» vorausgesetzt. Von der gesetzlichen Regelung eines Persönlichen Mitarbeiters für jedes Regierungsmitgliedes wird aber entgegen dem ursprünglichen Gesetzesvorschlag abgesehen. Aus Sicht des Koalitionsausschusses ist dies ein Entscheidung, die jeweils den Regierungsparteien zu überlassen ist und zu Beginn einer Legislaturperiode im entsprechenden Koalitionsvertrag zu regeln ist. (ikr) 

 

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