FMA-Finanzierungsmodell muss revidiert werden
Der Landtag hat am Donnerstag die erste Phase der durch verschiedene Urteile des VGH und des Staatsgerichtshofs (StGH) notwendig gewordenen Revision des FMA-Finanzierungsmodells in Angriff genommen. Die zweite Phase muss bis Ende Jahr abgeschlossen sein.
Vaduz. ? Eintreten auf die von der Regierung dem Landtag vorgelegte Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) war unbestritten. Die Eintretensdebatte wurde jedoch von Abgeordneten aller vier Parteien dazu benutzt, um der Regierung grundsätzliche Überlegungen zur FMA-Finanzierung für die zweite Revisionsphase mit auf den Weg zu geben.
Weitere Reduktion des Staatsbeitrags überprüfen
Der FBP-Abgeordnete Elfried Hasler verwies darauf, dass es in anderen Ländern durchaus üblich sei, dass sich Finanzmarktaufsichtsbehörden durch Abgaben und Gebühren der Beaufsichtigten selbst finanzieren. Die Regierung soll seiner Ansicht nach im Rahmen der Komplettüberarbeitung, die am 1.1.2014 in Kraft treten muss, überprüfen, ob eine weitere Reduktion des Staatsbeitrags, der im Moment bei 8 Mio. Franken liegt, vorgenommen werden kann.
Gefährliche Extremposition
Der FL-Abgeordnete Thomas Lageder sagte, es scheine so zu sein, dass die Finanzintermediäre die Gewinne privatisieren und die Kosten sozialisieren wollen. Für ihn sei klar, dass die FMA falsch finanziert sei. Die Freie Liste fordere, dass die FMA in Zukunft vollständig von den Finanzintermediären bezahlt und der Staatsbeitrag abgeschafft werde.
Der FBP-Abgeordnete Christian Batliner warnte vor einer solchen Extremposition, die gefährlich und nicht fair sei, zumal die FMA Staatsaufgaben wahrzunehmen habe, für die der Staat auch die Kosten zu tragen habe. Wenn alle Kosten auf die Finanzintermediäre überwälzt würden, wäre der Finanzplatz Liechtenstein im internationalen Vergleich zudem nicht mehr konkurrenzfähig.
Staatsbeitrag unter der Lupe
Regierungschef Adrian Hasler erklärte, eine weitere Reduktion des Staatsbeitrags sei sicherlich erstrebenswert, doch es gebe diesbezüglich Grenzen. Die zweite Lesung der vorliegenden Übergangslösung für die FMA-Finanzierung wird bereits im Mai-Landtag über die Bühne gehen müssen, damit sie fristgerecht am 1. Juli 2013 in Kraft treten kann. (güf)
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