Feuerwehrgesetz geht in die Vernehmlassung
Vaduz. – Das geltende Feuerwehrgesetz aus dem Jahr 1990 entspricht in einigen Punkten nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Gesetz. Eine von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe hat das Feuerwehrgesetz auf den vorhandenen Änderungsbedarf hin überprüft. Im Zuge dieser Überprüfung ist die vorgeschlagene Teilrevision ausgearbeitet worden. Mehrere Bestimmungen im Bereich der Aufgaben und der Organisation der Feuerwehr, der Verleihung von Dienstgraden, der Aufgaben der Feuerwehrkommission und des Feuerwehrkommandanten, des Übungsdienstes, der Inspektion, der Kommandoverhältnisse auf dem Schadenplatz und der Finanzierung von Dienstleistungen der Feuerwehr den heutigen Erfordernissen werden angepasst. (pafl)
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Feuerwehrkommandanten
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19.11.2024