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FBP: Mit Volksinitiative befasst

Wie das Präsidium der FBP in einer Pressemitteilung bekannt gibt, hat es sich in einer Sitzung «intensiv mit der kürzlich eingereichten Verfassungsinitiative zur Einschränkung des Sanktionsrechtes des Landesfürsten bzw. seines Stellvertreters befasst.»

Vaduz.- Das Präsidium der FBP kam dabei einhellig zur Ansicht, dass diese Initiative den in der Verfassung verankerten Dualismus zwischen den beiden Souveränen Fürst und Volk aushebelt.

Das Präsidium der FBP bekennt sich in der Pressemitteilung zu den Ergebnissen der Volksabstimmungen des Jahres 2003. Es steht deshalb zu der heute geltenden Verfassung. Darüber hinaus war die von den Initianten geforderte Einschränkung des Sanktionsrechtes des Fürstenhauses in ihrer Grundausrichtung bereits Teil der «Volksinitiative für Verfassungsfrieden», welche das Liechtensteiner Stimmvolk im Jahre 2003 mit über 83 Prozent der Stimmen ablehnte. Das Präsidium der FBP vertritt, wie Alexander Batliner beschreibt, «ausserdem die Ansicht, dass es nicht an der Zeit ist, nach neun Jahren bereits wieder eine grundlegende Verfassungsdiskussion zu führen.» (pd)

 

 

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