FBP-Initiative ist verfassungskonform
Die Regierung hat die FBP-Initiative zum straffreien Schwangerschaftsabbruch im Ausland einer Vorprüfung unterzogen und ist dabei zum Ergebnis gelangt, dass das Initiativbegehren mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt.
Vaduz. ? Mit Schreiben vom 21. Oktober 2013 hat der Landtagspräsident der Regierung die Initiative der sechs FBP-Abgeordneten Manfred Batliner, Alois Beck, Albert Frick, Johannes Kaiser, Eugen Nägele und Christine Wohlwend vom 14. Oktober 2013 zur Abänderung des Strafgesetzbuches zur Vorprüfung übermittelt. Wie die Regierung in ihrer gestrigen Presseaussendung mitteilt, sieht Art. 9a des Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetzes vor, dass die Regierung innert einer Frist von vier Wochen ab Überweisung überprüft, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht.
Auch legistisch in Ordnung
Die Regierung hat auch die notwendige legistische Überprüfung vorgenommen und bestätigt, dass die Initiative auch aus dieser Sicht in Ordnung ist. Den entsprechenden Bericht zur Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Strafgesetzbuches hat die Regierung nun gestern zuhanden des Landtags verabschiedet. (güf)
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