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Familienzulagen auch für Selbständigerwerbende

Im Kanton St. Gallen erhalten Selbständigerwerbende in Zukunft Familienzulagen. Im Gegenzug müssen sie Beiträge an ihre Familienausgleichskasse einzahlen. Der Kantonsrat hat am Dienstag einem Nachtrag zum Kinderzulagengesetz zugestimmt.

St. Gallen. – Damit setzt der Kanton St. Gallen das vom Bund revidierte Familienzulagengesetz um. Die Gesetzanpassung war unumstritten. Doch einzelne Votanten hätten statt eines Nachtrags lieber gleich eine Gesamtrevision des Kinderzulagengesetzes behandelt. (sda)

 

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